Vor der Ärztekammer
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Chronik

Matt-Impfung: Schweigepflicht verletzt?

Die Impfung des Feldkircher Bürgermeisters Wolfgang Matt (ÖVP) hat womöglich auch ein Nachspiel für die Ärztin, die Matt die Impfung verweigert hatte. Laut vol.at wurde bei der Ärztekammer Beschwerde eingereicht wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Gegenüber dem ORF weist die Ärztin diesen Vorwurf zurück.

Die Feldkircher Ärztin Susanne Furlan war es, die dem Feldkircher Bürgermeister am 16. Jänner die von ihm gewünschte Impfung verweigerte, die der Bürgermeister dann doch noch verabreicht bekam. Die Causa zog bundesweit Kreise, ein ZiB-Interview von Matt mit Armin Wolf fand große Aufmerksamkeit. Erst danach entschuldigte sich der Bürgermeister für die vorgezogene Impfung, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.

Beschwerde bei Kammer

Inzwischen aber wird Susanne Furlan vorgeworfen, sie habe die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Die Ärztekammer bestätigt, dass eine Beschwerede vorliegt, kann und will aber zum Inhalt dieser Beschwerde nichts sagen. Die Kammer muss nun prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind.

Anstehen in Impfstraße quasi öffentlich

Im Gespräch mit dem ORF verteidigt sich Susanne Furlan: das Anstehen in der Impfstraße habe öffentlichen Charakter und nichts mit der ärztlichen Schweigepflicht zu tun. Inzwischen hat sie aber einen Rechtsanwalt beauftragt, sich um die Sache zu kümmern. Wer sich beschwert hat, weiß Furlan nicht. Der Bürgermeister sei es aber definitiv nicht gewesen, so die Ärztin.

Mögliche Konsequenzen

Kommt die Kammer zum Schluss, dass die Ärztin tatsächlich die Schweigepflicht verletzt hat, dann ist von einer Abmahnung bis hin zum Verlust der ärztlichen Zulassung alles möglich. Dass sie wirklich ihre Zulassung verliert, sei aber eher unwahrscheinlich.

Impfcausa Bürgermeister Matt

Ärztin wurde wegen Verletzung der Schweigepflicht bei Kammer angezeigt.