Die Lage am Arbeitsmarkt ist aufgrund der Coronavirus-Krise nach wie vor äußerst angespannt. Deshalb hat sich die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern auf eine Verlängerung der Coronavirus-Kurzarbeit bis Ende Juni geeinigt.
Unverändert bleibt in der „Phase vier“ der Kurzarbeit die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden – in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.
Stemmer begrüßt die Entscheidung
„Hunderttausende ArbeitnehmerInnen werden damit vor der Arbeitslosigkeit bewahrt und müssen keine groben Einschnitte beim Einkommen hinnehmen“, begrüßt ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer die Einigung. Sollte es notwendig sein, müsse die Kurzarbeit auch noch weiter verlängert werden, so Stemmer.
Für den Gewerkschaftschef gibt es zur Kurzarbeit keine Alternative: „Es sind aktuell immer noch hunderttausende Menschen in Österreich in Kurzarbeit. Gäbe es dieses Kriseninstrument nicht, wären fast eine Million Menschen in Österreich arbeitslos. Dieser Gefahr des Jobverlusts begegnet die Kurzarbeit – sie sichert Arbeitsplätze und ist daher ein wichtiges Instrument.“

Schwerpunkt auf Fortbildungen
Die Kurzarbeit gebe den Betroffenen Sicherheit, betont Stemmer. „Das ist nur fair, denn sie sind völlig unverschuldet in diese Situation gekommen“, so der ÖGB-Boss. Das Besondere an der „Kurzarbeit vier“ sei, dass die Nettoersatzrate auf einem sehr hohen Niveau bleibe. Außerdem werde ein weiterer Schwerpunkt auf Fortbildung gelegt, um die Menschen für die Zeit nach der Krise fit zu machen.
Nach Juni ist vonseiten der Bundesregierung ein schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit geplant. Danach soll es andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen geben.