Ohne negativen Test darf man nicht aus Tirol ausreisen
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Tirol: Keine Testpflicht für Güter und Transit

Von der am Freitag beginnenden Testpflicht bei der Ausreise aus Tirol werden der Güterverkehr und Transitreisende ohne vorigen Aufenthalt in Tirol ausgenommen, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Mittwochnachmittag gegenüber dem ORF. Indessen laufen die Vorbereitungen auf die Kontrollen bei Polizei und Bundesheer.

„Es gab sehr intensive Verhandlung mit Wien, wir konnten uns ein gutes Stück weit durchsetzen, es war eine wichtige Forderung aus dem Land nach einer Ausnahmebestimmung für den Güterverkehr und Transitpassagiere“, so der Landeshauptmann. Die reine Durchreise ohne Zwischenstopp in Tirol könne kein Problem sein. „Das konnte am Mittwochnachmittag erreicht werden, die Zusage aus Wien ist eingegangen.“

Gründe müssen glaubhaft gemacht werden

Wenn jemand beispielweise mit dem Zug von Wien nach Vorarlberg fahre wie z.B. Studenten, werde es in dieser Hinsicht keine Probleme geben. Man müsse aber glaubhaft machen, dass man ohne Zwischenstopp auf der Durchreise war, so Wallner.

Im Güterverkehr müsse man also beispielsweise nachweisen können, dass man eine Lieferung nach Tirol mache und wieder zurückfahre – das lasse sich beispielsweise mit Lieferpapieren belegen. „Und jemand, der mit dem Zug fährt, wird ein Zugticket dabeihaben und relativ leicht beweisen können, dass es eine Transitfahrt durch Tirol ist.“

Angesichts der Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in Tirol sei aber weiter Vorsicht geboten, so Wallner: „Ausnahmen sind richtig, aber wir sollten es uns andererseits auch nicht einschleppen.“

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Das Bundesheer unterstützt die Polizei bei den Kontrollen
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Das Bundesheer unterstützt die Polizei bei den Kontrollen
Kontrollen werden an allen Tiroler Landesgrenzen durchgeführt
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An allen Tiroler Landesgrenzen muss bei der Ausreise der negative Test vorgezeigt werden
Soldaten kontrollieren an den Tiroler Landesgrenzen
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Ausnahmen gelten nur für den Güter- und Transitverkehr
Ohne negativen Test darf man nicht aus Tirol ausreisen
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An allen Grenzen Tirols wird kontrolliert, auch in den Zügen und an den Flughäfen

Vorbereitungen für Kontrollen

Indessen laufen die Vorbereitungen für die Kontrollen an den Tiroler Landesgrenzen auf Hochtouren. Die Polizei steht vor einer großen personellen Herausforderung und wird deshalb von Soldaten des Bundesheeres unterstützt. Auch aus Vorarlberg werden Polizistinnen und Polizisten die Kontrollen unterstützen.

Vorbereitungen auf Grenzkontrollen in Tirol

Aus Tirol darf man dann nur noch mit einen negativen Corona-Test ausreisen. Für die Einsatzkräfte bedeutet das viel Arbeit – und zwar auf beiden Seiten des Arlbergs.

Ziel des ab Freitag vorgeschriebenen negativen Antigen- oder PCR-Tests bei (fast) jeder Ausreise aus Tirol ist, die Ausbreitung der dort stark aufgetretenen südafrikanischen COVID-19- Mutation zu verhindern, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung.

Strenge Kontrollen

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) unterstrich, dass die Polizei die Einhaltung der Testpflicht streng kontrollieren wird. Kontrolliert werden die Grenzen – inklusive Bahnverbindungen und Flüge – nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Bundesheer. Bei Verstoß gegen die Testpflicht droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro.

Die Verordnung tritt Freitag in Kraft und gilt für zehn Tage, also bis 21. Februar – und zwar im Bundesland Tirol, ausgenommen Osttirol, die Exklave Jungholz und das nur von Deutschland aus erreichbare Rißtal in der Nähe des Achensees.

Test gilt 48 Stunden

Jede Person, die aus Tirol ausreisen möchte, muss demnach einen – von befugter Stelle durchgeführten – negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt, wird in der Aussendung auch ausdrücklich betont, auch für „jene Personen, die die Grenze regelmäßig überqueren – zum Beispiel Menschen, die zur Ausübung ihres Berufs von oder nach Tirol pendeln. Davon sind auch Menschen betroffen, die die Staatsgrenze von Tirol nach Deutschland oder Italien passieren möchten.“

Ausnahmen sind definiert

Es gibt allerdings auch eine Reihe von Ausnahmen – und darunter finden sich in der Verordnung, anders als ursprünglich angekündigt, nicht nur der Güterverkehr, sondern auch „Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt“. Als unerlässlicher Stopp gilt, wird in der Aussendung erläutert, „zum Beispiel das Aufsuchen von Toiletten“.

Die Ausnahmegründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden können, etwa durch Auftragsbestätigungen am Zielort für Gewerbetreibende, Vorweisen von Frachtpapieren oder Zugtickets.

Angekündigt war die Ausnahme von der Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr – und wie üblich ist eine testfreie Ausreise auch zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“ sowie für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr möglich.