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Coronavirus

Keine Testausnahme für genesene Pendler

Ab Mittwoch benötigen alle Pendlerinnen und Pendler, die nach Österreich zurückkehren, einen negativen Coronavirus-Test, der nicht älter als sieben Tage ist, und eine Einreiseregistrierung. Das gilt – anders als im öffentlichen Leben – auch für jene, die bereits von Covid-19 genesen sind.

Alle Personen mit einer ärztlichen Bestätigung einer Coronavirus-Erkrankung in den letzten sechs Monaten dürfen die nun geöffneten Geschäfte und Dienstleistungen auch ohne Testnachweis in Anspruch nehmen. So steht es in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung.

Ausnahme für Pendler vergessen

Für die Pendler hat man diese Ausnahme in der Einreiseverordnung allerdings vergessen, so NEOS-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker: „Die Genesenen müssen keine Tests machen für den Friseur oder Masseur, da müssen auch die Schüler keine Tests machen, aber die Grenzgänger müssen auch dann wöchentlich einen Test machen, wenn sie Corona schon gehabt haben.“

Neue Regelungen für Grenzübertritte

Pendler, die von ihrer Arbeit im Ausland zurückkommen, brauchen ab Mittwoch einen negativen Coronavirus-Test, der nicht älter als sieben Tage ist. Das gilt auch für jene Pendler, die schon eine Coronavirus-Infektion durchgemacht haben. An sie hat man in der neuen Verordnung nicht gedacht.

Verordnung könnte korrigiert werden

Die Pendlerinnen und Pendler hoffen nun auf eine Korrektur der Verordnung. „Es hat einiges gebraucht, bis das Gesundheitsministerium überhaupt die Situation von Genesenen berücksichtigt hat", so Loacker. Inzwischen habe man es in den anderen Verordnungen drin, jetzt müsse man es für die Grenzgänger eben noch nachholen: "Der Minister könnte jeden Tag eine korrigierte Verordnung erlassen, wo diese Ausnahme aufgenommen wird.“

Unterstützung gibt es von Landesseite, denn auch Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) sieht darin eine Ungleichbehandlung. Das Land hat bereits eine umgehende Änderung beim Bund angeregt.

Gesundheitsministerium: Nicht „vergessen“

Am Mittwochnachmittag äußerte sich das Gesundheitsministerium dahingehend, dass die Genesenen bei der Einreiseverordnung „nicht vergessen worden“ seien. Vielmehr gehe es um andere Faktoren: „Viele Länder haben höhere Infektionszahlen als Österreich. Zudem treten weltweit vermehrt neue Virus-Varianten auf. Um eine Ausbreitung neuer Varianten in Österreich zu verhindern, sieht die Einreiseverordnung, die nicht nur für einzelne, sondern alle Länder weltweit gilt, keine Ausnahme für genesene Personen vor.“

Es sei bisher zudem noch nicht sichergestellt, wie sich die neuen, riskanten Mutationen auf das Erkrankungsrisiko von Genesenen auswirken. Auch die Situation in Österreich werde aufgrund der aktuellen Entwicklungen laufend neu bewertet, so das Gesundheitsministerium.