VU Pfändertunnel
Maurice Shourot
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Chronik

Raser nach Pfändertunnel-Unfall vor Gericht

Ein Unfall im Pfändertunnel im vergangenen Sommer hatte am Donnerstag ein gerichtliches Nachspiel für zwei 19-jährige Raser. Einer der beiden wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung mussten sich Donnerstagvormittag zwei junge Männer am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die beiden 19-Jährigen waren mit ihren Autos vergangenen Sommer durch den Pfändertunnel gerast – mit knapp 160 km/h, statt den erlaubten 100 km/h. Einer der beiden war in ein Wohnmobil gekracht – mehr dazu in Pfändertunnel: Auto prallt gegen Wohnmobil (vorarlberg.ORF.at; 7. Juni 2020).

Angeklagte zeigten sich geständig

Vor Gericht zeigten sich die bisher unbescholtenen Angeklagten größtenteils geständig. Beide gaben zu, dass sie am 7. Juni mit weit überhöhter Geschwindigkeit im Pfändertunnel unterwegs gewesen waren. Ein illegales Autorennen, wie es die Staatsanwaltschaft vermutet hat, sei es aber nicht gewesen. Zum Unfall mit dem Wohnmobil gab der 19-jährige Hauptangeklagte an, dass er den Abstand falsch eingeschätzt habe. Er selbst überstand den Zusammenstoß unverletzt, die Beifahrerin im Wohnmobil wurde aber schwer verletzt.

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Autolenker fuhr in ein Wohnmobil

Teilbedingte Geldstrafe

Die Richterin verurteilte den Raser wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1.800 Euro (360 Tagessätze à 5 Euro). Der zweite angeklagte Autolenker wurde freigesprochen. Er konnte mit einer Vollbremsung einen noch schlimmeren Unfall gerade noch verhindern.