Coronavirus

FFP2-Maskenpflicht auch in Arztpraxen

Ab Montag gilt auch in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht. Darauf weist jetzt die Vorarlberger Ärztekammer hin. Präsident Michael Jonas bittet alle Patientinnen und Patienten bei Arztbesuchen, ausschließlich eine FFP2-Maske zu tragen.

In den Ankündigungen der Bundesregierung sei auf die Ordinationen bisher weitestgehend vergessen worden, so die Vorarlberger Ärztekammer. Aus diesem Grund appelliert Jonas noch einmal an alle Patientinnen und Patienten, ab Montag eine FFP2-Maske beim Arztbesuch zu tragen. „Auch in den Ordinationen gilt die neue gesetzliche Regelung. Tagtäglich werden unzählige Personen in den Praxen behandelt, daher muss auch hier besonders auf den notwendigen Schutz geachtet werden“, sagt Jonas in einer Aussendung.

FFP2-Masken schützen besser

FFP2-Masken schützen nicht nur den Träger deutlich besser als einfache Mund-Nasen-Schutz-Masken, sondern auch die Menschen in deren Umgebung. Sie können mehr als 94 Prozent der Partikel in der Umgebungsluft und damit auch kleinere Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft abfangen. Dies passiert durch ein spezielles Vlies in der Maske.

„Es ist zu beachten, dass Masken mit Ausatemventil nicht erlaubt sind, da hier die notwendige Schutzwirkung nicht gegeben ist“, erklärt Burkhard Walla, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Weiters ist darauf zu achten, dass die Maske richtig sitzt und eng anliegt.