Die Staatsanwaltschaft spricht von fahrlässiger Tötung: Der 79-jährige Autofahrer hätte besser aufpassen müssen. Er selbst gibt vor Gericht an, dass er an der Kreuzung stehen geblieben sei, und den 56-Jährigen einfach nicht gesehen habe. Plötzlich habe es einen „Rumpler“ gemacht, dann sei er nochmals vor und zurück gefahren.
Laut Zeugenaussagen sei das Unfallopfer kurz zuvor über einen Kanaldeckel gestolpert und auf die Straße gestürzt. Der 56-Jährige sei stark alkoholisiert gewesen. Der Richter sprach den Beschuldigten frei. Es sei nicht zweifelsfrei klar, dass er den Mann auf der Straße habe sehen können. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.