Als Grund für die Sachbeschädigung gab der 21-Jährige vor Gericht an, ihm sei im Lockdown langweilig gewesen. Er sei einsam gewesen und habe nach einer Abwechslung gesucht, deswegen sei er ab Juni mit den Farben losgezogen.
Außergerichtlicher Tatausgleich
Vor Gericht bereute der bislang unbescholtene junge Mann seinen Vandalismus aber. Seine Einsicht setzte er bereits in Taten um: So machte er sich daran, die Graffitis zu übermalen und sparte Geld, um den Schaden wieder gut machen zu können.
Diese Reue wurde vom Gericht berücksichtigt. So gewährte die Richterin einen außergerichtlichen Tatausgleich – der junge Mann kommt durch die Zahlung einer Geldbuße von 800 Euro davon. Er gilt somit auch als nicht vorbestraft.
Mit Überwachungskamera ausgeforscht
Der 21-Jährige wurde mit Hilfe einer Überwachungskamera ausgeforscht. Der Gesamtschaden wurde während der Ermittlungen auf rund 12.600 Euro beziffert – mehr dazu in: Graffiti-Sprayer in Hohenems ausgeforscht.