Eine Lehrerin mit Mund-Nasen-Schutz an der Volksschule Lingenau beim Unterricht
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Politik

Bußjäger: Schwere Versäumnisse der Bundesregierung

Nach dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH ) wirft der Vorarlberger Verfassungsexperte Peter Bußjäger der Bundesregierung schwerwiegende Versäumnisse vor. Der VfGH hat am Mittwoch das Teilen von Schulklassen und das Maskentragen in Schulen als verfassungswidrig eingestuft.

Somit hat der VfGH eine weitere Verordnung der türkis-grünen Bundesregierung aufgehoben, weil diese aus Sicht der Richter die Maßnahmen nicht ausreichend begründet hat. Für den Vorarlberger Verfassungsjuristen Peter Bußjäger ist die Regierung damit erneut in ein Fettnäpfchen getreten.

„Grober handwerklicher Mangel“

„Das ist natürlich ein grober handwerklicher Mangel, wenn eine Verordnung aus einem formalen Grund aufgehoben wird, weil die Bundesregierung keine Akten vorlegen kann, wie es überhaupt zur Erlassung einer solcher Verordnung. Das ist so ein grundlegender Mangel im Entstehungsprozess, dass man sich als Jurist fragt, wie so etwas passieren kann“, so der Verfassungsexperte.

Besonders stört Bußjäger, dass die nun aufgehobene Verordnung von Mitte Mai stammt, also aus einer Zeit, in der man schon mehr über die Pandemie gewusst hat als noch im turbulenten März – mehr dazu in Jetzt doch Maskenpflicht auch an Volksschulen. Daher hätten für solch einschneidende Maßnahmen an den Schulen auch die notwendigen Expertenmeinungen vorliegen müssen, so Bußjäger.