Impfung
guerrieroale – stock.adobe.com
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Coronavirus

Jurist Bußjäger: Impfpflicht ist rechtlich möglich

Eine Coronavirus-Impfpflicht ist nach Ansicht des Verfassungsjuristen Peter Bußjäger rechtlich möglich. Das könnte eine generelle Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung oder eine partielle Impfpflicht sein, sagt Bußjäger im ORF-Vorarlberg-Interview.

Grundsätzlich sei es möglich, eine Impfpflicht verfassungskonform zu verankern, so Bußjäger. Dabei müssten allerdings bestimmte Schranken beachtet werden. Als Beispiel nennt er Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Man könne eine generelle Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung verankern oder eine partielle Impfpflicht für spezielle Berufsgruppen, sagt der Jurist. Dabei sei der Gesetzgeber an den Gleichheitsgrundsatz gebunden und dürfe nur sachlich gerechtfertigte Differenzierungen vornehmen.

Impfschadengesetz bei allfälligen Schäden

Sollten bei einer Impfung Schäden die Folge sein, weist Bußjäger auf das Impfschadengesetz hin. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, auf dessen Grundlage ein Schadenersatz bei allfälligen Gesundheitsschäden zu gewähren ist.

Ein Schadenersatz sei aber die Ultima Ratio, so Bußjäger. Grundsätzlich sollte im Vorfeld abgeklärt werden, dass ein Impfstoff so sicher ist, dass Nebenwirkungen weitestgehend ausgeschlossen werden können.