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ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Kurz stellt Ausnahmen in Aussicht

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Donnerstag in Aussicht gestellt, dass es Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr von Vorarlberg zur Schweiz geben wird. Es gebe ein Bewusstsein für die enge Verwobenheit Vorarlbergs und der Schweiz, versicherte Kurz.

Man bemühe sich um eine „möglichst praxistaugliche Regelung“, so der Bundeskanzler im Interview mit VN.at und VOL.at am Donnerstagnachmittag. Für Familien und Pendler brauche es „ausgeklügelte Regelungen“, an denen man derzeit in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Landesregierung arbeite.

Suche nach geeigneter Regelung

Andererseits müsse klar sein, dass man nicht in Österreich Tourismus und Gastronomie schließen könne, während wenn man über die Grenze fahre, das Leben ganz normal stattfinde, betonte er. „Das würde unsere Bemühungen zunichte machen“, so Kurz. Er habe vollstes Verständnis für die besondere Situation Vorarlbergs, gleichzeitig müsse man Regeln finden, die für alle Teile Österreichs funktionierten. Das Reiseregime soll von 19. Dezember bis 10. Jänner gelten. Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne.

Lockerungen und Verschärfungen: Nehammer, Kogler, Kurz, Anschober.
APA
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellte am Donnerstag Ausnahmeregelungen für grenznahe Gebiete in Aussicht

Vorarlberg drängt auf Lösung

Seitens der Vorarlberger Landesregierung drängten die Landesräte Christian Gantner (ÖVP) und Johannes Rauch (Grüne) auf eine Lösung. Man werde sich dafür einsetzen, dass es eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Nachbarländer gebe. Wie diese genau aussehen, sei noch nicht bekannt, so der Landesrat gegenüber dem ORF Vorarlberg. Die genauen Richtlinien müssten zeitnah kommuniziert werden, damit sich die Betroffenen frühzeitig darauf einstellen könnten. Man hoffe, dass der kleine Grenzverkehr möglich bleibe.

Ähnliche Ausnahmen wie im Frühjahr nötig

Zumindest über die Weihnachtsfeiertage, vom 23. Dezember bis 6. Jänner müssten die Grenzübertritte hinüber und herüber aus den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Thurgau (CH), Liechtenstein sowie Baden-Württemberg und Bayern für Familienangehörige und Pendler möglich sein, forderte Landesrat Rauch in einer Aussendung und erinnerte in dem Zusammenhang an das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht von Kindern auf regelmäßige persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen. Man brauche ähnliche Ausnahmen für Familien wie im Frühjahr. Auch die rund 15.000 Pendler in die Schweiz und Liechtenstein, sowie die etwa 7.000 Personen, die nach Deutschland pendelten, dürften nicht vergessen werden.