Bundespolizei Kontrolle
benjaminnolte – stock.adobe.com
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Coronavirus

Verschärfte Vorschriften bei Einreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland gelten verschärfte Vorschriften. Die Quarantänepflicht gilt dann im Grundsatz für alle Einreisenden, die sich länger als 24 Stunden in Vorarlberg aufgehalten haben, ebenso für alle Ausländer, die länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben. Bisher war die Frist doppelt so lang.

Deutschland hat seine Einreisebestimmungen verschärft – dementsprechend haben auch die benachbarten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg ihre Verordnungen angepasst. Beide sind ähnlich, unter anderem wird die digitale Reiseanmeldung und die Mindestdauer der Quarantäne von fünf Tagen für die Einreise festgelegt. "Die Durchreise durch Bayern ist weiterhin ungehindert möglich“, so Sicherheitslandesrat Christian Gantner in einer Presseaussendung am Wochenende. Gleiches gilt für Baden-Württemberg.

Aufenthalte etwa in Bayern sind bis maximal 24 Stunden ohne Test- und Quarantäneverpflichtung möglich; dasselbe gilt für den Aufenthalt von Personen aus Bayern in Vorarlberg. Weiters ist es ohne Test- und Quarantäneverpflichtung, insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich, sich weniger als 72 Stunden sich in Deutschland aufzuhalten:

• Besuche bei Verwandten ersten Grades
• Besuche von Lebensgefährten oder im Rahmen des Sorgerechtes,
• Beruflicher Personen-, Waren- und Güterverkehr
• Grenzpendler, die in Bayern ihren Wohnsicht haben und zur Arbeit regelmäßig nach Vorarlberg pendeln (inkl. Schüler und Studenten)

Besonderheit in Bayern: Grenzgänger, die aus einem Risikogebiet (z.B. Vorarlberg) zur Arbeit regelmäßig nach Bayern pendeln (inkl. Schüler und Studenten), sind zwar ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen, müssen sich jedoch weiterhin wöchentlich testen lassen.

Längere Aufenthalte: Quarantäne unumgänglich

Bei längeren Aufenthalten in Deutschland nach der Einreise aus einem Risikogebiet ist vor allem die Verkürzung der Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage wesentlich. Allerdings kann man sich nicht mehr von vorneherein „freitesten“: Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mittels Vorlage eines negativen Tests bei Einreise ist nicht mehr generell möglich. Damit muss man mindestens fünf Tage in Quarantäne – der Test darf erst ab dem fünften Tag nach der Einreise gemacht werden.