Trotz der geltenden Coronavirus-Einschränkungen will die Katholische Kirche den Besuch vom Nikolaus im Dezember ermöglichen. Damit das möglichst unkompliziert geschehen kann, wurde ein Konzept erarbeitet.
CoV-Regeln gelten auch für den Nikolaus
Erstens gilt, dass auch der Nikolaus Abstand zu den Kindern und zum Knecht Rupprecht halten muss. Der Besuch soll im Freien stattfinden, damit auch die Abstände besser eingehalten werden können und weil sich das Virus – wie schon länger bekannt ist – im Freien nicht so gut verbreiten kann wie in geschlossenen Räumen. Auch auf Singen, Händeschütteln und das Halten des Nikolaus-Stabes sollte heuer verzichtet werden.
Nikolaus-Besuch bei Ampelfarbe Gelb möglich
Außerdem gilt: Wenn die Coronavirus-Ampel für die Schulen auf Gelb bleibt, kann der Nikolaus auch in die Kindergärten und Schulen kommen. Schaltet die Ampel allerdings auf Orange oder Rot, dürfen keine externen BesucherInnen mehr in die Bildungseinrichtungen und Kindergärten, somit auch Nikolaus und Knecht Rupprecht nicht mehr.