Insel Lindau – Luftaufnahme
Hari Pulko/Lindau Tourismus
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Coronavirus

Kreis Lindau überschreitet Schwellenwert

Der an Vorarlberg grenzende, deutsche Landkreis Lindau hat am Sonntag den in Bayern geltenden Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Daher gelten dort ab 0 Uhr strengere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Der Landkreis Lindau liegt an der Nordwestlichen Grenze Vorarlbergs und hat 81.981 Einwohner auf 323km², von denen 25.512 in der Stadt Lindau (Bodensee) leben.

Das Landratsamt Lindau (entspricht etwa einer Bezirkshauptmannschaft) teilte am Sonntagnachmittag in sozialen Medien mit, dass der an Vorarlberg grenzende Landkreis in der sogenannten „Sieben-Tage-Inzidenz“ den Schwellenwert von 35 überschritten habe.

Zum Vergleich: in Vorarlberg wurde zuletzt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 124,8 gemessen (siehe Infektionen überschreiten Frühjahrswerte). Die Schwelle von 35 gilt in Deutschland bundesweit als Warnwert und die Landratsämter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen möglichst wieder einzudämmen.

Maskenpflicht und Sperrstunde

Landrat Elmar Stegmann teilte daher am Sonntagnachmittag mit, dass ab Sonntagnacht um 0.00 Uhr im gesamten Landkreis Lindau folgende Maßnahmen gelten:

  • Es besteht eine Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Dies gilt für stark frequentierte Plätze wie die gesamte Lindauer Insel einschließlich der Seebrücke, den gesamten Umgriff des Einkaufszentrums Lindaupark mit dem Berliner Platz sowie für alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt (ZUP) in der Lindauer Anheggerstraße.
  • Ebenso besteht eine Maskenpflicht für alle Schüler der weiterführenden Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe auch im Unterricht, bei Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz.
  • In der Gastronomie besteht ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf den vom Landratsamt festlegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsumiert werden.
  • Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen und ähnliches werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.
Eine Übersicht der deutschen Schwellenwerte
bayern.de