Burgruine Ramschwag bei Nenzing
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Chronik

Schüsse bei Lockdown-Kontrolle gerechtfertigt

Im März hat ein Polizist in Nenzing im Zuge einer Lockdown-Kontrolle mehrere Schüsse abgefeuert. Aus Sicht von drei beteiligten Jugendlichen war die Amtshandlung völlig überzogen. Sie haben deshalb eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Das entschied nun, dass die Schüsse gerechtfertigt waren.

Mitte März wurden Polizeibeamte zur Burgruine „Ramschwag“ bei Nenzing gerufen, um im Zuge des Coronavirus-Lockdowns eine Kontrolle durchzuführen. Besorgte Bürger berichteten damals von einer angeblichen „Coronavirus-Party“, die sich in dem Waldstück bei der Ruine abgespielt haben soll.

Als die Beamten eintrafen, fiel einem der Polizisten das Funkgerät aus, weil der Akku leer war. Er feuerte daraufhin zwei Signalschüsse ab, um seine Kollegen auf sich aufmerksam zu machen und um so Verstärkung anzufordern.

Maßnahmenbeschwerde zurückgewiesen

Drei der Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Wald befanden, legten nach dem Vorfall über einen Anwalt eine Maßnahmenbeschwerde ein. Am Donnerstag erklärte das Landesverwaltungsgericht die Vorgangsweise des Beamten zwar für nicht alltäglich, aus Sicht des Gerichts aber dennoch als gerechtfertigt.

Der Beamte habe zum Zeitpunkt der Schussabgabe niemanden im Wald gesehen. Somit sei mit den Schüssen auch kein Befehl gegenüber den drei jungen Menschen ausgesprochen worden, die in der Nähe auf einer Bank gesessen sind. Die Maßnahmenbeschwerde wurde daher vom Landesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die drei jungen Menschen könnten sich mit ihrer Beschwerde aber noch an die Höchstgerichte in Wien wenden.