Anforderungszettel für Wahlkarte
Angela Ganthaler/ORF Vorarlberg
Angela Ganthaler/ORF Vorarlberg
Politik

Weniger Wahlkarten für Stichwahlen

Für die am Sonntag in sechs Vorarlberger Kommunen anstehenden Bürgermeister-Stichwahlen sind 11.764 Wahlkarten ausgestellt worden. Damit ging die Zahl der ausgegebenen Wahlkarten gegenüber dem ersten Wahlgang am 13. September geringfügig zurück.

Im ersten Wahlgang waren 12.604 Wahlkarten beantragt worden. Bezogen auf die 74.423 Wahlberechtigten liegt der Anteil der Wahlkartenwähler bei 15,8 Prozent (13. September: 16,9 Prozent), informierte die Landeswahlbehörde.

Sechs Stichwahlen stehen an

Noch einmal zu den Wahlurnen gerufen sind die Bürger in drei Städten – Bludenz, Bregenz und Feldkirch – sowie in den drei Gemeinden Hard am Bodensee, Lochau am Bodensee und Lech am Arlberg. In Bludenz, Bregenz und Lech wurden mehr Wahlkarten als beim ersten Wahltermin ausgestellt, in den anderen Orten weniger.

Wahlkartenanteil unterschiedlich

Der Anteil der Wahlkartenwähler in den sechs Kommunen gestaltete sich dabei sehr unterschiedlich. Während sich in Lech – wo am Sonntag eine spannende Entscheidung um den Bürgermeistersessel ansteht – mehr als zwei Drittel (68,3 Prozent) der 1.317 Wahlberechtigten eine Wahlkarte ausstellen ließen, waren es in Feldkirch lediglich 9,2 Prozent, um rund fünf Prozentpunkte weniger als beim ersten Wahlgang. In Feldkirch, wo die Wahlbeteiligung am 13. September mit 43,94 Prozent die zweitniedrigste aller 96 Gemeinden war, scheinen die Verhältnisse im Gegensatz zu Lech klar zu sein.

Strenge Hygieneregeln

Den Bürgern ist im Vorfeld des ersten Wahlgangs empfohlen worden, per Wahlkarte zu wählen, sollte man sich wegen der Corona-Pandemie nicht sicher fühlen. Selbstverständlich gelten aber wie am 13. September auch bei den Stichwahlen strenge Sicherheits- und Hygienestandards, um sowohl den Wählern als auch den Wahlhelfern größtmöglichen Schutz vor einer Corona-Ansteckung zu bieten. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal besteht nicht, es gibt aber die dringende Empfehlung dazu.

Es wird auch immer nur eine bestimmte Anzahl von wählenden Personen in das Wahllokal eingelassen, damit der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die Mitglieder der Wahlbehörde werden entweder einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder durch eine Plexiglas-Scheibe von den Wählern getrennt sein. Wahlinformation und Lichtbildausweis sollen nicht übergeben, sondern gut sichtbar vorgezeigt werden.

Selbstverständlich bereitstehen wird Hand-Desinfektionsmittel. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Tisch- und Stehpultflächen in den Wahlzellen in kurzen zeitlichen Abständen zu desinfizieren, die Schreibgeräte nach jeder Stimmabgabe. Zudem werden die Wahllokale pro Stunde fünf Minuten durchgelüftet.