Landesgericht Feldkirch außen
Mathis Fotografie
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Gericht

Drei Jahre Haft für „Serbenläufer“

Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag ein Drogenhändler zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts war der 24-Jährige als sogenannter „Serbenläufer“ Teil eines hochprofessionellen Drogenrings. Ein anderer „Serbenläufer“ war bereits im August zu drei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Dass der 24-Jährige erst sieben Wochen nach dem anderen Mitglied des selben Drogenrings verurteilt wurde, lag daran, dass er im Gegensatz zu dem bereits verurteilten Komplizen nicht geständig war. Deshalb mussten mehr Zeugen, also Kunden des Drogendealers, befragt werden, was sich allerdings als problematisch erwies.

Die Zeugen sind nämlich entweder gar nicht vor Gericht erschienen oder – so wie am Freitag – nur wenn sie die Polizei geholt hat. Und auch ihr Verhalten vor Gericht war etwas eigenartig: Auf einem Foto konnten sie den Dealer noch erkennen, im Gerichtssaal haben sie den Mann hingegen erst nach längerer Suche gefunden. Und das obwohl nur zwei weitere Männer im Publikum waren.

Zeugen als Matschbirnen bezeichnet

Angesichts dieser Wahrnehmungsprobleme bezeichnete Richter Andreas Böhler die drogenabhängingen Zeugen heute mit dem Wort „Matschbirnen“. Einig waren sich die Zeugen dennoch in ihrer Aussage: sie beschuldigten den Serben, ihnen Heroin verkauft zu haben. Dafür wurde der Dealer am Freitag nicht rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Methode der „Serbenläufer“

Als „Serbenläufer“ bezeichnet die Staatsanwaltschaft jene Drogendealer, die im Auftrag eines serbischen Drogenrings nach einem immer gleichen Muster Heroin in Vorarlberg verkaufen. Im August sagte der geständige Dealer aus, dass er von einer Drogenorganisation in Serbien eine Wohnung in der Vorarlberger Gemeinde Klaus und ein Handy bekommen habe. Von der Wohnung aus habe er in wenigen Minuten einen Keller erreicht, wo täglich für ihn Heroin hinterlegt worden sei.

Anweisungen per SMS

Mit dem Heroin sei er dann in den Zug gestiegen und habe auf Anweisungen gewartet, die er per SMS bekommen habe. Dort habe er Informationen bekommen, wo er die Drogen hinbringen muss und wie er seine Kunden erkennt. Ein Zeuge, der über einige Jahre so an Drogen gekommen ist, hat im August vor Gericht ausgesagt, dass die Dealer alle zwei Monate „ausgetauscht“ werden. Die Staatsanwaltschaft nennt dieses Modell „Serbenläufer“.

Trotz geringerer Menge gleich hohes Urteil

Beide sogenannten „Serbenläufer“ wurden zur selben unbedingten Haftdauer von drei Jahren verurteilt, obwohl der Erstverurteilte mehr Drogen verkauft hatte: mit über 800 Gramm die 25-fache Grenzmenge, was einen Strafrahmen von ein bis 15 Jahren vorsieht.

Der am Freitag verurteilte Drogenhändler hatte diesen Faktor extrem knapp verfehlt und kam „nur“ auf die 24,78-fache Grenzmenge – was zu einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren führt. Im Verhältnis gesehen wurde der zweite Täter also trotz ungleichem Strafrahmen zu einer gleich langen Strafe verurteilt – also strenger bestraft, weil er nicht geständig war.