Landeskrankenhaus Bregenz von außen
ORF.at/Zita Klimek
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Coronavirus

CoV: Besuchsverbot in allen Krankenhäusern

In den Vorarlberger Krankenhäusern gilt aufgrund der steigenden Coronavirus-Infektionszahlen ab sofort wieder ein Besuchsverbot wie schon im März und April. Ausnahmen gibt es nach Angaben des Landes nur in speziellen Fällen.

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) begründet das Besuchsverbot mit dem Schutz der Menschen in den Krankenhäusern. Vor allem ältere und chronisch kranke Patientinnen und Patienten, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten besonders geschützt werden, so Rüscher. Ziel sei es auch, dass die Gesundheitsversorgung funktionsfähig bleibe.

Schwerstkranke, Sterbende und Kinder

Ausnahmen von diesem Besuchsverbot gibt es laut Rüscher nur in speziellen Fällen. Das betrifft Besuche bei Schwerstkranken oder Sterbenden, etwa auf den Intensiv- und Palliativstationen. Wenn ein Kind im Krankenhaus liegt, dürfen es beide Elternteile besuchen. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind auch Väter oder andere Begleitpersonen vor, während und nach der Geburt.

Keine Unterschiede zwischen den Spitälern

Die Spitäler in Vorarlberg haben ein weiträumiges Einzugsgebiet. Deshalb habe man das Besuchsverbot auf alle Krankenhäuser einheitlich ausgeweitet, so Rüscher. Ein differenziertes Besuchsverbot würde wegen der hohen Mobilität der Bevölkerung nicht die gewünschte Wirkung bringen.

Rüscher ersucht die Bevölkerung um Verständnis. Es sei nicht leicht gefallen, diese Entscheidung zu treffen, es liege aber in der Verantwortung des Landes, die klaren Empfehlungen der Experten umzusetzen.

Ambulanzen weiterhin geschlossen

Die Ambulanzen der Spitäler bleiben weiterhin geschlossen und können nur in drei Fällen aufgesucht werden: im Notfall, mit einer ärztlichen Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit und wenn man vom Krankenhaus kontaktiert wurde und ein Termin vereinbart ist.