Angeklagte Mordversuch
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Chronik

Versuchter Mord: 12 Jahre Haft für Angeklagte

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag das Urteil im Vergiftungsprozess ergangen. Die angeklagte Niederländerin wurde nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Ihrem Opfer, einem 82-jährigen Bregenzerwälder Landwirt, muss sie zudem 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.

Nach drei Stunden Beratung trafen die acht Geschworenen den Schuldspruch einstimmig. Ihrer Ansicht nach hat die 51-jährige Niederländerin, die in einem kleinen Haus auf dem Grundstück des Landwirts in Miete lebte, diesem den fast tödlichen Medikamentenmix in Tötungsabsicht verarbreicht.

Als Motiv wird weiterhin angenommen, dass die Frau schneller zu ihrem Erbe kommen wollte. Der alte Mann hatte die 51-Jährige und deren Sohn nämlich als Erben eingesetzt, nachdem er sich mit seiner Schwester und deren Familie zerstritten hatte. Die Niederländerin wusste jedoch, dass der 82-Jährige jederzeit wieder wen anderen als Erben einsetzen konnte und schritt daher zur Tat, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als heimtückisch, dies wurde auch bei der Strafbemessung erschwerend bewertet. Im Strafausmaß wirkte sich für die 51-Jährige mildernd aus, dass die Tat beim Versuch blieb – der 82-Jährige ist wieder wohlauf – und dass sie im Tatzeitraum laut Gutachter Reinhard Haller lediglich eingeschränkt zurechnungsfähig war. Da der Anwalt der Niederländerin Bedenkzeit forderte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Opfer belastet Angeklagte schwer

Am letzten Verhandlungstag des Mordversuchprozesses ist am Donnerstag die im Oktober aufgezeichnete Einvernahme des 82-jährigen Opfers abgespielt worden. In dem mehrstündigen Video erklärte der Mann, dass er die Frau und ihren Sohn als seine Erben eingesetzt habe, weil er von der 51-Jährigen dazu gedrängt worden sei. Er selbst maß dem allerdings keine allzu große Bedeutung zu. „Ich dachte, ich kann das ja jederzeit wieder wegtun, dann ist es automatisch gelöscht“, sagte er.

Darüber hinaus beteuerte er, kein Freund von Tabletten und Arzneimitteln zu sein, schon gar nicht gegen Schlaflosigkeit. Auf die Frage, wie der in seinem Blut festgestellte hohe Tablettenspiegel zustande gekommen sei, antwortete der Mann: „Ich weiß nicht, woher der kommt.“ Auch sei er nie, wie die 51-Jährige behauptete, dem Alkohol zugetan gewesen.

Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe

Noch vor dem Einvernahmen-Video waren Fotos und Videos gezeigt worden, die die Angeklagte und ihr Sohn selbst angefertigt hatten. Sie belegten den erschütternden Gesundheitszustand des 82-Jährigen nur wenige Stunden vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus.

Die Niederländerin bestritt sämtliche Vorwürfe. Sie habe sich mit den gekauften Medikamenten selbst das Leben nehmen wollen – mehr dazu in Prozess: "Angeklagte war eingeschränkt zurechnungsfähig.