Wahlurne
Stadt Bregenz
Stadt Bregenz
GW2020

Fristen für die Bürgermeister-Stichwahlen

Für die Bürgermeister-Stichwahl am 27. September in sechs Gemeinden können bereits Wahlkarten beantragt werden. Das kann persönlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Dabei sind aber verschiedene Fristen zu beachten.

In sechs Gemeinden – Bregenz, Bludenz, Hard, Feldkirch, Lech und Lochau – entscheiden die Wähler in einer Stichwahl, wer Bürgermeister wird. Die amtliche Wahlinformation ohne Stimmzettel wird zugesandt. Gesetzlich vorgesehen ist, dass diese amtliche Wahlinformation bis 23. September bei den Wählern ankommen muss.

Persönlich, elektronisch oder schriftlich

Auch bei einer Stichwahl kann mit einer Wahlkarte gewählt werden. Diese kann schriftlich mit einem Brief oder elektronisch unter wahlkartenantrag.at beantragt werden. Das muss bis spätestens 23. September erfolgen. Die Wahlkarte kann auch persönlich beim jeweiligen Rathaus abholt werden. Die Frist dafür läuft am 25. September um 12.00 Uhr ab.

Die Wahlergebnisse aller 96 Gemeinden auf einen Blick.

Die ausgefüllte Wahlkarte muss am Wahltag beim Gemeindeamt eingelangt sein und zwar spätestens zu der Stunde, in der das letzte Wahllokal in dieser Gemeinde schließt.

In Vorarlberg wird es in sechs Gemeinden und Städten zu einer Bürgermeister-Stichwahl kommen. In den Städten Bregenz, Bludenz und Feldkirch müssen die Wählerinnen und Wähler in zwei Wochen noch einmal abstimmen. Auch im Nobelskiort Lech, in Hard und Lochau kommt es zur Stichwahl – mehr dazu in Sechs Bürgermeister-Stichwahlen in Vorarlberg.