Die tschechische Familie, der Mitte August von österreichischen Zollbeamten an der Grenze von Liechtenstein zu Vorarlberg 781 Barren Gold und Silber abgenommen wurden, wehrt sich gegen den Vorwurf des Schmuggels. Die Darstellung des Finanzministeriums sei „schlichtweg falsch“, teilte am Mittwoch das Anwaltsbüro der Familie mit.
Silber und Gold im Wert von 700.000 Euro
Das Finanzministerium hatte am Dienstag berichtet, dass die Familie das Gold und Silber im Wert von 700.000 Euro habe „über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich nach Hause schmuggeln wollen“. Die Meldepflichten seien verletzt worden, allein für das Silber wären Einfuhrabgaben in Höhe von beinahe 97.000 Euro zu entrichten gewesen – mehr dazu in: Mutmaßliche Gold- und Silberschmuggler erwischt.
Laut Ministerium gab die tschechische Familie bei ihrer Einreise an, bei einer Bank in Liechtenstein 4.000 Euro behoben zu haben. Nach Österreich – statt in die Schweiz – reise sie nur deshalb ein, weil sie eine Jacke in einem Hotel in Feldkirch vergessen habe.
Anwalt sieht keine Zoll- und Steuerpflicht
Die Familie beharrt auch im Nachhinein darauf, dass sie – wie bei der Grenzkontrolle angegeben – ungeplant nach Österreich einreiste. Eigentliches Reiseziel sei Zürich gewesen, wohin die Edelmetalle nach einem Bank-und Depotwechsel überführt werden sollten. Für Anlagegold und Silber würden keine Zollabgaben anfallen, darüber hinaus bestehe für Anlagegold auch eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer.
Aufgrund der Umstände sollte auch keine Einfuhrumsatzsteuer für Silber festzusetzen sein, so der Anwalt: „Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein.“
Finanzministerium bleibt bei Einschätzung
Das Finanzministerium hielt dagegen erneut fest, dass Verdachtsmomente auf ein finanzstrafrechtliches Vergehen bestünden. Für das Silber hätte eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent entrichtet werden müssen. Weder das Edelmetall noch die mitgeführten Barmittel weit jenseits des Limits von 10.000 Euro seien bei der Einreise angemeldet worden.