Das Schweizer Paar, das sich 2016 in dem Bregenzer Institut wegen unerfüllten Kinderwunsches behandeln ließ, hatte dem Institut vorgeworfen, dass der Frau nicht jene Eizellen eingesetzt wurden, die mit dem Samen des Ehemannes befruchtet worden waren.
Weitere Gutachten angeordnet
Der Innsbrucker Anwalt der Kläger, Andreas Ermacora, sieht Dokumentationsfehler im Institut: als Patientin müsse man sich auf die Krankengeschichte verlassen können. Von einem Datenverwaltungsexperten und einem Facharzt sollen nun auf Wesiung des Oberlandesgerichts weitere Gutachten eingeholt werden.
Prozess geht in neue Runde
Am Landesgericht Feldkirch waren sämtliche Klagepunkte abgewiesen worden. Jetzt geht der Prozess in die nächste Runde, der nächste Verhandlungstermin in Feldkirch steht noch nicht fest.