Eingefrorene Eizellen
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Gericht

Prozess mit Fortpflanzungsklinik geht weiter

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat ein erstinstanzliches Urteil des Landesgerichtes Feldkirch im Streit eines Schweizer Paares mit dem Bregenzer Fortpflanzungsinstitut „Nextclinic IVF Zentren Prof. Zech-Bregenz“ aufgehoben. In der Begründung geht es um Verfahrensfehler.

Das Schweizer Paar, das sich 2016 in dem Bregenzer Institut wegen unerfüllten Kinderwunsches behandeln ließ, hatte dem Institut vorgeworfen, dass der Frau nicht jene Eizellen eingesetzt wurden, die mit dem Samen des Ehemannes befruchtet worden waren.

Weitere Gutachten angeordnet

Der Innsbrucker Anwalt der Kläger, Andreas Ermacora, sieht Dokumentationsfehler im Institut: als Patientin müsse man sich auf die Krankengeschichte verlassen können. Von einem Datenverwaltungsexperten und einem Facharzt sollen nun auf Wesiung des Oberlandesgerichts weitere Gutachten eingeholt werden.

Prozess geht in neue Runde

Am Landesgericht Feldkirch waren sämtliche Klagepunkte abgewiesen worden. Jetzt geht der Prozess in die nächste Runde, der nächste Verhandlungstermin in Feldkirch steht noch nicht fest.