Freitagmittag um 12.00 Uhr endete die Frist zur Beantragung von Wahlkarten für die am Sonntag stattfindenden Gemeindewahlen. Der Anteil von Wahlkartenwählenden in den Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Während in Lech 64,3 Prozent der Wahlberechtigten von dieser Art der Stimmabgabe Gebrauch machen, sind das in Schoppernau nur 6,4 Prozent.
Wahl-Vorbereitungen
Und die Vorbereitungen auf die Wahl laufen in den Gemeindeämtern auf Hochtouren. Besonders genau wird darauf geachtet, dass die Corona-Bestimmungen eingehalten werden.
Eine briefliche Stimmabgabe mittels Wahlkarte muss unbeobachtet, unbeeinflusst und persönlich erfolgen. Die Wahlkarte hat bis zum Zeitpunkt des Schließens des letzten Wahllokales in der Gemeinde beim Gemeindeamt einzulangen, um in die Auswertung einbezogen zu werden. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Wahlkarten werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Abgabe einer zugeklebten Wahlkarte im Wahllokal ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Stimmabgabe im Wahllokal mit Wahlkarte
Mit einer offenen, ungebrauchten Wahlkarte kann in jedem Wahllokal der Heimatgemeinde gewählt werden. Eine Stimmabgabe außerhalb der Gemeinde ist nicht möglich.
Auswertung der Wahlkarten noch am Wahltag
Auch die Wahlkarten werden noch am Wahltag ausgewertet. Sowohl brieflich abgegebene Stimmen wie auch Stimmen, welche mit offener Wahlkarte im Wahllokal abgegeben werden, landen in der Urne der Sprengelwahlbehörde und werden am Wahltag ausgewertet.