Bei den Urnengängen am 13. September handelt es sich nicht um eine Fortsetzung der aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagten März-Wahlen. Vielmehr wurden ein neuer Stichtag festgelegt und die Wahlen neu ausgeschrieben. Nach einer Gesetzesänderung konnten allerdings Wahlvorschläge beibehalten werden, die für den März-Termin eingebracht worden sind. Das ersparte den Parteien und Listen das erneute Sammeln von Unterstützungserklärungen. Auch das Ändern oder Zurückziehen von Wahlvorschlägen war möglich, ebenso wie das Einbringen von komplett neu gestalteten Listen.
Keine Mehrheitswahl in Lorüns
In der Gemeinde Lorüns hat sich vom Frühjahr bis in den Herbst sogar das Wahlsystem geändert. Im Frühjahr hätte es dort noch eine Mehrheitswahl gegeben: Nun treten zwei Listen mit jeweils einem Bürgermeister-Kandidaten an. Eine sogenannte Mehrheitswahl mit leeren Stimmzetteln wird es also in 13 Gemeinden geben. Im Bezirk Bregenz sind das: Bizau, Mellau, Schnepfau, Schröcken, Warth und Reuthe. Im Bezirk Feldkirch ist es nur die Gemeinde Viktorsberg und im Bezirk Bludenz wird es in den Gemeinden Blons, Bürserberg, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, St. Gerold eine Mehrheitswahl geben.
Mehr Bürgermeister-Direktwahl-Kandidaten
Bis Freitag wurden in 83 der 96 Vorarlberger Gemeinden Wahlvorschläge eingereicht. In 65 Gemeinden wird eine Bürgermeisterdirektwahl abgehalten, im März wäre dies in 61 Kommunen der Fall gewesen. Wo es keine Direktwahl gibt, entscheidet die Gemeindevertretung über das Gemeindeoberhaupt.
Listen-Änderungen in sieben Kommunen
Änderungen bei den wahlwerbenden Listen gibt es in sieben Gemeinden: in Göfis, Götzis, Meiningen (alle Bez. Feldkirch), Lech, Lorüns, Raggal (alle Bez. Bludenz) und Hohenems. Bei den Wahlvorschlägen für eine Bürgermeisterdirektwahl gibt es in 14 Gemeinden Änderungen. Betroffen sind die Landeshauptstadt Bregenz, Höchst, Kennelbach, Mittelberg und Bezau im Bezirk Bregenz, die Bezirksstädte Dornbirn und Hohenems, Götzis und Satteins im Bezirk Feldkirch sowie im Bezirk Bludenz Lech, Lorüns, Raggal, Sonntag und St. Anton im Montafon.
Zahl der Wahlberechtigten hat sich erhöht
Aufgrund neuer Stichtage hat sich auch die Zusammensetzung der Wahlberechtigten geändert und erhöht. Am 13. September werden 301.572 Personen wahlberechtigt sein – um 851 Personen mehr als bei der geplanten Wahl am 15. März (300.721 Personen). Wahlberechtigt sind auch über 30.000 ausländische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde. Nicht mehr wahlberechtigt sind 354 Briten, die beim März-Termin noch mitstimmen hätten dürfen.
Als nächstes haben nun die Gemeindewahlbehörden die Wahlvorschläge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und spätestens bis 21. August abzuschließen. Dann steht definitiv fest, welche wahlwerbenden Parteien und Bürgermeisterkandidaten auf den Stimmzetteln der Gemeinden abzudrucken sind.