Mittlerweile werden aber deutlich weniger Anträge für den Härtefonds der Vorarlberger Arbeiterkammer und des Landes Vorarlberg gestellt als im Frühjahr. Damals meldeten sich an einem Wochenende bis zu 100 Betroffene. Der Härtefonds der Vorarlberger Arbeiterkammer ist fünf Millionen Euro schwer und wurde am Beginn der Coronavirus-Krise eingerichtet. Der Fonds wurde Anfang des Sommers verlängert, Anträge können noch bis 30. August gestellt werden.
Berechtigt ist, wer im Vergleich zum durchschnittlichen Netto-Haushaltseinkommen der letzten drei Monate vor Eintritt des Härtefalles eine Einkommenseinbuße von mindestens 30 Prozent hinnehmen musste. Das durchschnittliche Netto-Haushaltseinkommen nach Eintritt des Härtefalls darf für einen Einpersonenhaushalt die Grenze von 1.800 Euro nicht überschreiten, für Paare liegt die Grenze bei 2.700 Euro – sie erhöht sich je Kind um 200 Euro.
Härtefonds, Härtefallfonds und Familienhärtefonds
Nicht zu verwechseln ist der Härtefonds der Arbeiterkammer mit dem Härtefallfonds der Bundesregierung. Der Härtefonds der Arbeiterkammer ist für unselbstständige Arbeitnehmer gedacht. Der Härtefallfonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbstständige, er wird über die Wirtschaftskammern abgewickelt.
Zudem gibt es den Familienhärtefonds des Bundes. Grundvoraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Familie zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen hat.