Maske se vračajo v supermarkete.
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Coronavirus

Neue Details zur Maskenpflicht ab Freitag

Die Maskenpflicht gilt nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Bäckereien und Tankstellenshops – das geht nun aus der am Donnerstag veröffentlichten Verordnung hervor. Es gilt auch eine Maskenpflicht beim Pflegeheim- und Krankenhaus-Besuch.

Ab Freitag gilt wieder Maskenpflicht in Supermärkten. Die Bundesregierung hat das entschieden, da die Zahl der Coronavirus-Infizierten in Österreich wieder steigt. Was halten Sie von der erneuten Maskenpflicht?

Auch beim Bäcker und beim Metzger

Die Maskenpflicht gilt nicht nur im Supermarkt, sondern auch beim Bäcker oder in der Metzgerei. In der Verordnung heißt das, in Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten. Außerdem muss man die Maske auch in Tankstellenshops tragen, die einen Lebensmittelshop betreiben und auch bei Postpartnern, also bei den Shops, die neben ihrem eigenen Geschäft auch Dienstleistungen der Post anbieten. Dies gilt ab Freitag für alle Kundinnen und Kunden und auch für alle Angestellten, außer sie sind durch eine Glasscheibe abgeschirmt, und es gibt – wie es in der Verordnung heißt – eine räumliche Trennung, die genauso sicher ist wie die Masken.

Pflegeheim- und Krankenhausbesuch mit Maske

Die Maskenpflicht gilt auch Pflegeheim- und Krankenhausbesuchen. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, „an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden“, heißt es in der Vorordnung.

Die Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen hat es in dieser generellen Form bisher noch nicht gegeben. Bisher hatten die jeweiligen Betreiber laut der „Lockerungsverordnung“ lediglich „durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren“. In vielen Pflegeheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen waren freilich schon bisher Masken zu tragen, was durch die jeweiligen Betreiber selbst entschieden wurde. Auch wurden teils weitere Maßnahmen (wie etwa Fiebermessen beim Eingang) vorgenommen.

Maskenpflicht bei ÖGK-Servicestellen

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) führt ab 27. Juli in allen ihren Kundenservicestellen wieder die Maskenpflicht ein. Kundinnen und Kunden müssen in allen Kundenbereichen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Rückkehr der Maskenpflicht

Ab Freitag soll in Banken, Postämtern und Lebensmittelläden wieder eine allgemeine Maskenpflicht gelten. Noch sind die genauen Umstände nicht bekannt, aber für kontroverse Diskussionen sorgt die Ankündigung der Regierung schon jetzt.

Risiko-Bewusstsein „merklich gesunken“

In der ZIB2 am Dienstag sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), dass es bei der neuerlichen Einführung der Maskenpflicht auch um einen psychologischen Effekt gehe, da das Risikobewusstsein in der Bevölkerung merklich gesunken sei. Man wolle früh genug reagieren, damit es zu keiner zweiten Welle im Herbst komme.

Wallner für Maskenpflicht auf Herbstmesse

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sagte am Dienstag in „Vorarlberg heute“, dass er sich sehr gut auch eine Maskenpflicht bei der Herbstmesse im September in Dornbirn vorstellen könne. Ab Freitag gilt wieder Maskenpflicht in Supermärkten und auch bei Bank- und Post-Besuchen – mehr dazu in Wieder Maskenpflicht im Supermarkt (vorarlberg.ORF.at).

Grafik zur Maskenpflicht
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

FPÖ Vorarlberg gegen erneute Maskenpflicht

Gegen die erneute Maskenpflicht in Vorarlberg ist FPÖ-Chef Christof Bitschi. In einer erneuten Pressemeldung bekräftigt er am Dienstag, dass er gegen die Maskenpflicht in Vorarlberg ist – mehr dazu in Bitschi gegen Ausweitung der Maskenpflicht (vorarlberg.ORF.at).