Maskenpflicht
Wo die Maskenpflicht derzeit gilt
Nachdem laut Medienberichten die schwarz-grüne Bundesregierung die Maskenpflicht wieder in ganz Österreich einführen will, übt FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi Kritik an diesen kolportierten Plänen. Der FPÖ-Landesobmann spricht sich stattdessen erneut für regional unterschiedliche Coronavirus-Maßnahmen aus. Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger hätten ihren Beitrag zur Eindämmung des Virus geleistet, es sei daher nicht nachvollziehbar, dass sie jetzt mit einer neuerlichen Maskenpflicht bestraft würden, sagt Bitschi in einer Aussendung.
Bitschi fordert deshalb Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und die schwarz-grüne Landesregierung auf, sich ebenfalls gegen eine „von Wien aus verordnete Maskenpflicht in Vorarlberg“ zur Wehr zu setzen, „solange in Vorarlberg die Coronavirus-Fallzahlen so verschwindend gering sind“.
Maske vor Comeback: Warten auf Kurz
Die Regierung will am Montag doch nicht über die Wiedereinführung der Maskenpflicht entscheiden. Grund dafür ist, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch beim EU-Gipfel in Brüssel bleiben muss. Der Kanzler wird am Montag aber wieder eine Telefonkonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) abhalten – mehr dazu in ORF.at.
ÖBB strafen Verstöße gegen Maskenpflicht
Die ÖBB strafen seit heute Verstöße gegen die seit Mitte April geltende Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bundesbahnen nahmen die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Bei uneinsichtigen Reisenden wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben, so das Unternehmen. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen.
Bei einem Medientermin im Wiener Schnellbahnnetz waren die Passagiere heute Nachmittag überwiegend mit MNS-Masken ausgerüstet. Einzelne Fahrgäste, die ihren Schutz nicht korrekt über Mund und Nase trugen, setzten diesen nach einer Ermahnung durch die ÖBB-Mitarbeiter richtig auf und wurden daher nicht gestraft. Eine Frau, die sich lediglich ein Taschentuch vor das Gesicht hielt und somit von vornherein nicht ausreichend ausgerüstet war, musste jedoch eine Geldstrafe zahlen.