Schlüsselkasten in Hotel
Getty Images/Louis Fox
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Coronavirus

Sommergäste müssen sich an klare Regeln halten

Das Land hat Coronavirus-Regeln ausgegeben, damit Tourismusbetriebe wissen, wie sie mit dem Infektionsrisiko durch ihre Gäste umgehen sollen. Darin enthalten sind auch Maßnahmen für den Fall, dass jemand verdächtige Symptome aufweist.

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) verwies am Dienstag auf eine von Vorarlberg Tourismus und Land in enger Abstimmung erarbeitete Information für Beherbergungsbetriebe, um diese zu unterstützen, die Risiken der Coronavirus-Pandemie so weit wie möglich zu reduzieren und den Gästen einen sorgenfreien und sicheren Urlaubsaufenthalt zu ermöglichen. Darin sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und es werden umfangreiche Empfehlungen für die Anreise von Gästen aus Risikogebieten, für das Verhalten bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung sowie für den Fall einer Infektion eines Gastes oder eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin gegeben.

Gast im Zimmer isolieren

Darin enthalten sind auch Maßnahmen für den Fall, dass jemand verdächtige Symptome aufweist. Dann hat der Betrieb den Gast in dessen Zimmer zu isolieren und eine Testung zu organisieren. Bis zum Testergebnis trägt der Betrieb die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Liegt eine Infektion vor, bleibt der Gast zwölf Tage in diesem Betrieb in Quarantäne – diese Kosten trägt der Gast.

Kosten für freiwillige Tests wurden gesenkt

Weiters teilte Rüscher mit, dass für Selbstzahler, die symptomfrei sind, aber sich trotzdem freiwillig testen lassen wollen, die Testkosten auf 45 Euro reduziert wurden. „Das soll noch mehr Anreiz bieten, sich testen zu lassen“, so Rüscher. Personen, die Symptome aufweisen, sollen sich wie schon bisher über die Hotline 1450 zur Testung anmelden.

Reisebestimmungen beachten

Alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die ihren Sommerurlaub im Ausland genießen wollen, werden ersucht, für die Rückreise nach Österreich unbedingt die aktuellen Grenzübertrittsbestimmungen zu beachten. Das betrifft insbesondere südosteuropäische Staaten und die Türkei, wo bei der Einreise nach Österreich ein negativer PCR-Test (nicht älter als vier Tage) vorzulegen oder eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten ist, erinnerte Rüscher. Die gültige Version der Verordnung ist hier abrufbar.