Die acht Geschworenen trafen am Nachmittag nach mehreren Stunden eine klare Entscheidung. Die Frage, ob der Angeklagte versucht habe, seine Frau zu töten, beantworteten alle acht mit Ja. Es sei nur ein Zufall, dass die Frau die Stiche mit der 17 Zentimeter langen Klinge überlebt habe, so das medizinische Gutachten. Neben der Haftstrafe muss der Mann Schmerzensgeld in der Höhe von 10.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mordversuch an Ehefrau: 67-Jähriger vor Gericht
Ein 67-Jähriger muss sich derzeit wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Frau mit zwei Messerstichen am Hals und durch wiederholtes Würgen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Zwei Messerstiche in den Hals
Der Angeklagte musste sich am Dienstag wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Frau mit zwei Messerstichen am Hals und durch wiederholtes Würgen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Der Mann sagte vor Gericht, dass er sich nicht im Geringsten schuldig fühle. Er habe seine Frau mit dem Messer nur ein bisschen erschrecken und ein bisschen stechen wollen, und zwar, weil die Ehe nicht mehr funktioniert habe. Das Paar ist seit fast 40 Jahren verheiratet.
Die Frau sagte aus, dass der Mann sie im Schlaf mit dem Küchenmesser verletzt habe. Sie sei erwacht und habe das warme Blut an ihrem Hals bemerkt. Als sie von dem Mann bedroht wurde, habe sie die Angriffe mit bloßen Händen abgewehrt. Er habe sie auch zweimal gewürgt, so die Frau vor Gericht.
Gerichtspsychiater sieht Zurechnungsfähigkeit
Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller ist der Mann, der auch Alkoholprobleme habe, zurechnungsfähig. Er leide zwar an gesundheitlichen Problemen, da er Krebs und zwei leichte Schlaganfälle gehabt habe, sein Handeln sei ihm aber bewusst gewesen, so Haller.
Polizei fand unklares Tatbild vor
Als die Polizei in der Tatnacht wegen eines Streits zur Wohnung des Ehepaares in Lauterach gerufen wurde, ergab sich zunächst ein unklares Tatbild. Denn sowohl die Frau als auch ihr Mann waren verletzt. Den Ermittlungen zufolge konnte die Frau ihrem Mann das Messer entreißen und fügte ihrem Gatten damit die schweren Verletzungen zu.