Stimmzettel werden aus einer Wahlurne auf einen Tisch geschüttet (Symbolbild)
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Politik

Gemeindewahl: Die Fristen für die Listen

Die Fristen für die Gemeindewahlen am 13. September laufen. Bis 31. Juli können sich neue Listen für die Wahl anmelden. Bis zum 17. August kann eine Liste ihren Wahlvorschlag auch wieder zurückziehen.

Die ursprünglich im März geplanten Gemeindewahlen wurden wegen der Coronavirus-Pandemie auf September verschoben.

Frist für Kandidatinnen und Kandidaten

Alle Wahlvorschläge, die für den März fristgerecht eingereicht worden sind, bleiben gültig. Das Gemeindewahl-Gesetz ist dafür entsprechend geändert worden. Eine gänzlich neue Liste muss sich laut Wahlbehörde bis 31. Juli anmelden und eine Woche später ihre Wahlvorschläge einreichen.

Wenn eine Liste nicht mehr antreten möchte oder ihren Wahlvorschlag zurückziehen will, hat sie dafür bis 17. August Zeit. Das ist auch der Stichtag, an dem noch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten getauscht werden können, weil sie zum Beispiel nicht mehr kandidieren wollen, aus der Gemeinde gezogen oder verstorben sind.

Listen, die sich komplett neu aufstellen, müssen ihren Wahlvorschlag zurückziehen und fristgerecht neu einreichen. Dafür benötigen sie wieder Unterstützungserklärungen – mehr dazu in Was ändert sich bei den Gemeindewahlen.