Strafbescheid
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Chronik

Wenige Gerichtsverfahren wegen CoV-Strafen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben zu einer Fülle an Verwaltungsstrafen geführt. Allein die vier Bezirkshauptmannschaften haben mehr als 2.100 Anzeigen erstattet, hinzu kommen zahlreiche Organmandate der Polizei. Einsprüche dagegen sind selten.

Erst zehn Beschwerden und Einsprüche gegen Coronavirus bedingte Strafen liegen beim Landesverwaltungsgericht, sagt Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner. Vier davon betreffen denselben Fall: Ein Gastronom soll trotz Öffnungsverbots sein Lokal für Gäste aufgesperrt haben.

Die anderen Verfahren betreffen nach Angaben von Brandtner die Missachtung der Abstandsregeln. Etliche Einsprüche gegen solche Strafen werden derzeit aber noch in den Bezirkshauptmanschaften behandelt. Die Strafen sind je nach Vergehen unterschiedlich hoch – mehr dazu in Reden ohne Mindestabstand: 500 Euro Strafe.

Das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz wird also in den kommenden Wochen und Monaten noch mehr Coronavirus bedingte Verfahren eröffnen müssen. Wie viele, lasse sich nicht abschätzen, so Brantnder. Strafen, die ohne rechtliche Grundlage verhängt und dann aufgehoben worden wären, seien ihm im Gegensatz zu anderen Bundesländern aus Vorarlberg nicht bekannt – mehr dazu in CoV: Keine Rückerstattung von Strafen.

Generell wenige Einsprüche

Präsident Brandtner weist darauf hin, dass generell nur ein kleiner Prozentsatz von Strafen den Instanzenweg zum Landesverwaltungsgericht nehmen. Die vier Bezirkshauptmanschaften im Land leiten jährlich an die 270.000 Verwaltungsstrafverfahren ein – inklusive aller Anonymverfügungen etwa gegen Fahrzeughalter, die ins Radar gerauscht sind. In rund 100.000 dieser Fälle wird auch tätsächlich eine Strafe verhängt. Vor dem Landesverwaltungsgericht werden laut Brandtner dann gut 1.000 dieser Straferkenntnisse bekämpft.