Zwei iPhones von Apple
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Dornbirner Anwalt zwingt Apple in die Knie

Laut einem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn muss der Konzern Apple einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen zur Verfügung stellen. Der klagende Anwalt Stefan Denifl sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall.

Denifl hatte Apple Ende letzten Jahres am Bezirksgericht Dornbirn, das wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständig war, auf Gewährung des Zugangs für die Erbin geklagt. Das Urteil, dass Apple die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist rechtskräftig.

Der Apple-Konzern, der seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, erkannte das Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn laut Denifl an. Das heißt konkret: Apple habe zugesagt, das Passwort für die Erbin zurückzusetzen, damit diese den vollen Zugang zum Benutzerkonto und zur iCloud des Verstorbenen bekommt.

Richtungsweisendes Urteil

Der Dornbirner Rechtanwalt Stefan Denifl hat Apple geklagt, weil der Konzern einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto des Verstorbenen nicht geben wollte. Das Bezirksgericht Dornbirn gibt aber der Erbin Recht.

Anwalt: „Größerer Kraftakt“

Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen. „Es war schon außergerichtlich ein größerer Kraftakt“, so Denifl am Dienstag im ORF-Interview.

Im Vorfeld der Klage habe man erfolglos mehrere Ansuchen gestellt. Bis zum Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn hatte sich der Konzern geweigert, die Zugangsdaten herauszugeben und sich dabei auf ein höchstpersönliches Recht des Verstorbenen berufen. Es habe dann auch eine „gewisse Dauer in Anspruch genommen, bis ein Urteil vorliegt und bis Apple das Urteil nunmehr auch umsetzt“, so Denifl.

„Persönliche Erinnerungsstücke erhalten“

In dem Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn sieht der Anwalt nun einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu Apple-Produkten und damit zu Erinnerungsstücken verhelfen könne.

Durch das Urteil „erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, so der Anwalt.