Vorsorgevollmacht
ORF
ORF
Recht

Vorsorgevollmacht lässt Angehörige entscheiden

Wie sorgt man für den Fall vor, wenn man nach einem schweren Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann, welche medizinischen Maßnahmen gesetzt werden sollen und welche nicht? Die gängige Methode ist eine Patientenverfügung. Experten empfehlen aber als Alternative zunehmend eine Vorsorgevollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt jemand eine Vertrauensperson wie den Ehepartner oder die Ehepartnerin oder einen anderen Angehörigen. Dieser kann dann im Falle einer Notsituation Aufgaben für den Vollmachtgeber erledigen und Entscheidungen treffen, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist.

Generell hat die Vorsorgevollmacht keine maximale Gültigkeitsdauer, ein Widerruf ist aber jederzeit möglich. In der Praxis wird eine Vorsorgevollmacht meist dann gemacht, wenn gegenseitig großes Vertrauen herrscht. So kann auch eine Sachwalterschaft durch Dritte umgangen und eine Patientenverfügung ersetzt werden.

Notar Christian Holzer: „Sehr gute Erfahrungen“

Der Bregenzerwälder Notar Christian Holzer hat mit dem Thema Vorsorgevollmacht bislang sehr gute Erfahrungen gemacht: „Eine Vorsorgevollmacht verhindert die Erwachsenenschutzvertretung über ein Gericht. Man hat die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die einen in alltäglichen Angelegenheiten vertritt.“

Dazu gehören laut Holzer behördliche oder gerichtliche Angelegenheiten oder wenn es um die Verlegung in ein Alters- oder Pflegeheim geht. Auch Liegenschaft- oder Betriebsangelegenheiten können so geregelt werden – wie auch medizinische Angelegenheiten.

Ärztekammer-Vertreter Walla sieht Vor- und Nachteile

Gerade bei medizinischen Angelegenheiten ist die Vorsorgevollmacht nach Ansicht von Burkhard Walla von der Ärztekammer eine überlegenswerte Alternative zur Patientenverfügung. Walla sieht Vor- und Nachteile: „Ein klarer Vorteil ist, dass die Angehörigen genau wissen, in welcher Situation der Patient ist, um was es geht, dass man Gespräche mit den Angehörigen führen kann und die Angehörigen dann für den Patienten entscheiden dürfen bzw. müssen.“

Und das wiederum sei auch der Nachteil, so Walla: „Dass man die Entscheidungsnotwendigkeit zu den Angehörigen schiebt, die dann teils schwierige Entscheidungen treffen müssen – etwa ob jemand Intensivmaßnahmen ober lebensverlängernde Maßnahmen bekommt oder nicht.“ Bei einer Patientenverfügung dagegen entscheidet der spätere Patient selbst, was bei einem Notfall gemacht werden soll – etwa ob es dann eine weitere Behandlung geben soll oder nicht.