Die Grenzübergänge nach Liechtenstein, zur Schweiz und nach Deutschland werden teilweise mobil überwacht, so Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher. Die ständigen Kontrollen an den Grenzübergängen werden beendet. Seit Sonntagfrüh werde nicht mehr lückenlos, sondern nur noch selektiv kontrolliert, so Ludescher.
Die größeren Grenzübergänge sind weiterhin zu den Hauptübertrittszeiten stationär besetzt. Die kleineren Übergänge werden sporadisch überwacht.
Ärztliches Zeugnis
Wer als Österreicher einreist oder seinen Wohnsitz in Österreich hat, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Ansonsten muss sich derjenige in 14-tägige Heimquarantäne begeben, so Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Ausgenommen sind unter anderem der Pendlerberufsverkehr sowie der gewerbliche Verkehr.
Besondere Gründe für Grenzübertritt
Personen, die besondere familiäre Gründe (Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern) oder zwingende Gründe der Tierversorgung glaubhaft machen können, dürfen ebenfalls über die Grenze. Zu den Gründen zählen ausdrücklich auch grenzüberschreitende Lebenspartnerschaften. Im Falle einer Kontrolle muss die Lebenspartnerschaft ebenfalls glaubhaft gemacht werden können, etwa durch die Vorlage der Wohnsitzbestätigung oder Passkopie des Partners in Österreich. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt.
Abbau aller technischer Sperren
Sämtliche technische Sperren werden am Wochenende abgebaut, Übertritte über die „Grüne Grenze“ bleiben weiterhin verboten, so Landespolizeidirektor Ludescher. Die Grenzkontrollen werden auch weiterhin von dem Bundesheer und der Polizei durchgeführt.