Zollbeamter Schweizer Grenze
ORF Vorarlberg
ORF Vorarlberg
Coronavirus

Liebe ohne Grenzen: Keine 100-Franken-Strafe mehr

Rückkehrer aus Österreich werden künftig laut Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) an der Grenze zur Schweiz und Liechtenstein nicht mehr gestraft. Das bringt vor allem Erleichterungen für Personen, die in Vorarlberg ihren Lebenspartner oder Kinder haben. Für Aufregung sorgte, dass ein Familienvater 100 Franken Strafe zahlte musste.

Ein- und Ausreiseerleichterungen für Paare

Das Land Vorarlberg hat mit Tirol und Salzburg die Einreisebestimmungen für Lebenspartner abgestimmt. Um aus Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein einzureisen, wurden die Bestimmung gelockert.

Bußen werden nach Angaben der eidgenössischen Zollverwaltung bei der Einreise nur noch ausgestellt, wenn die Ausreise nach Österreich ausschließlich zum Einkaufen erfolgte oder die Wiedereinreise an einer geschlossenen Grenzstelle erfolgen sollte.

Bisher war es so, dass zum Beispiel ein Vater, der in der Schweiz lebte, und seine Kinder in Vorarlberg besuchen wollte, zwar nach Vorarlberg einreisen konnte, bei der Rückkehr in die Schweiz aber an der Grenze Strafe zahlen musste.

Familienvater zahlte 100-Franken-Strafe

In einem „Vorarlberg heute“-Bericht erzählte eine alleinerziehende, berufstätige Mutter aus Höchst, dass der Vater ihrer Kinder, der in der Schweiz lebt, zwar zu Ostern nach Vorarlberg einreisen durfte, aber bei der Rückkehr in die Schweiz 100 Franken Strafe zahlen musste.

Liebe mit Grenzen

Ähnlich kurios wie im Kleinwalsertal ist nach wie vor die Situation für alle, die ihren Lebenspartner bzw. Kinder in Deutschland oder in der Schweiz haben. Sie können einander nicht besuchen. Die Politik hat zwar Lösungen versprochen – die Praxis schaut aber anders aus. Strafen verschärfen den Herzschmerz an der Grenze zusätzlich.

Einreise in Nachbarstaaten faktisch nicht möglich

Umgekehrt bleibe die Ausreise für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner aus Vorarlberg in die Nachbarstaaten weiterhin eingeschränkt, so Gantner. Obwohl Österreich Besuche im Falle von Lebenspartnerschaften schon länger erlaube, seien solche nach Deutschland, in die Schweiz und nach Liechtenstein faktisch nicht möglich.

In den Nachbarstaaten fallen Lebenspartnerbesuche nämlich nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man in die Nachbarstaaten einreisen darf. Das gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Verstöße würden mitunter hart bestraft, so Gantner in einer Aussendung.