Paar das sich nur kurz an der Grenze sehen durfte.
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Neue Regeln für Einreise von Lebenspartnern

Vorarlberg habe die Vorgehensweise bei der Einreise von Lebenspartnern und -partnerinnen mit Tirol und Salzburg neu abgestimmt, so die Landesregierung. Die Ausreise in die Nachbarstaaten bleibe hingegen weiterhin eingeschränkt.

Vorarlberg habe mit Tirol und Salzburg die Einreisebestimmungen für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner nach Österreich harmonisiert, berichtet Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP). Um aus Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz einreisen zu können, sei es im Fall von Lebenspartnerschaften ab sofort möglich, neben einer Eigenerklärung auch die Kopie der Meldebestätigung oder eine Passkopie der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners in Vorarlberg vorzulegen.

Einreise in Nachbarstaaten faktisch nicht möglich

Umgekehrt bleibe die Ausreise für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner aus Vorarlberg in die Nachbarstaaten weiterhin eingeschränkt, so Gantner. Obwohl Österreich Besuche im Falle von Lebenspartnerschaften schon länger erlaube, seien solche nach Deutschland, in die Schweiz und nach Liechtenstein faktisch nicht möglich.

In den Nachbarstaaten fallen Lebenspartnerbesuche nämlich nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man in die Nachbarstaaten einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Verstöße würden mitunter hart bestraft, so Gantner in einer Aussendung.

Gespräche werden fortgeführt

Vor einer Einreise empfiehlt der Sicherheitslandesrat deshalb, sich umfassend jeweils über die aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Die Gespräche mit allen beteiligten Stellen auf Bundesebene und in den Nachbarländern zur Erzielung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Vorliegen einer Lebenspartnerschaft würden fortgeführt, so Gantner.