Trotz einer bayerischen Ausnahmeregelung für Menschen, deren Partner in Vorarlberg leben, hatte die deutsche Bundespolizei heute alle Betroffenen an der Grenze zurückgewiesen.
„Mir tun neben den Betroffenen auch die Beamten an den Grenzen leid, die von ihren übergeordneten Behörden allein gelassen werden“, so Landrat Elmar Stegmann in einer Aussendung am Samstagabend. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollten die Regelungen „schon im Osterverkehr wirken“.
Bayern erlaubt Besuche, Vorarlberg nicht
In der Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen steht ausdrücklich, dass Menschen, die nicht länger als 48 Stunden im Ausland waren, um einen nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartner zu besuchen, nicht in 14-tägige Quarantäne müssen. „Leider wird dies von den vorgesetzten Dienststellen der Bundespolizei entgegen dieser Regelung nicht umgesetzt“, so Stegmann.
Wichtige Voraussetzungen
• Voraussetzung für den Grenzübertritt nach Vorarlberg ist, dass Sie die in Vorarlberg geltenden Erfordernisse erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen, ob Sie bestimmte Nachweise zu erbringen haben.
• Die Einreise-Quarantäneverordnung ist eine rein bayerische Regelung. Sie gilt nicht für Personen aus anderen Bundesländern, die nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen.
Vorarlberg erlaubt die Ausreise nach Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen – mehr dazu in Ab sofort Ausnahmen beim Grenzübertritt.