Die Atelierförderung werde nun auf alle Sparten ausgeweitet, so Schöbi-Fink. Vorgesehen ist eine monatliche Unterstützung in Höhe von 180 Euro, die für sechs Monate gewährt werden kann. Eine weitere Möglichkeit seien Arbeitsstipendien, die das Land nun verstärkt einsetzen wolle. Sie umfassen diverse Einzelprojekte (etwa Stipendien zum Literaturpreis), aber auch die Landes-Stipendien wie Barcelona, Nida, Paliano, die 5x GO Stipendien, oder das Comeback-Stipendium.
Nun können Künstlerinnen und Künstler auch Anträge einreichen für eine Recherche, die Konzeption einer Ausstellung, ein aktuelles Schreib- oder Kompositionsvorhaben, ein Filmprojekt oder eine Digitalisierungs-Maßnahme sein. Bei positiver Beurteilung wird jedes Projekt mit 1.000 Euro unterstützt.
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten, die aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage sind. Anträge können bei der Kulturabteilung gestellt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Auch geringfügig Beschäftigte können beim COVID-19 Härtefonds der Arbeiterkammer und des Landes Vorarlberg um Unterstützung ansuchen. Eine grundsätzliche Verlustabdeckung bei der Absage oder Verschiebung von Kulturveranstaltungen kann aber leider nicht in Aussicht gestellt werden.
Die inhaltlich geschärften Härte- und Sozialversicherungsfonds des Bundes umfassen auch die Arbeitswelten von Kunst- und Kulturschaffenden. Neu verankert im Gesetz sind etwa auch die Kulturvermittler. Künftig wird auch die Einkommensgrenze wegfallen. Aktuell wird beim Härtefall-Fonds des Bundes noch die Gemeinnützigkeit geprüft.