Coronavirus

Mikrokredite als zusätzliche Soforthilfe

In Vorarlberg wollen Land, Regionalbanken, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer mit Mikrokrediten in der Coronavirus-Krise für zusätzliche Liquidität sorgen. Diese Mikrokredite können von Kleinunternehmen und Arbeitnehmenden als Soforthilfe in Anspruch genommen werden.

Neben dem Härtefallfonds des Bundes wollen Land und Wirtschaftskammer mit Haftungen für Mikrokredite für zusätzliche Liquidität. Ebenso werden von Land und Arbeiterkammer Vorarlberg haftungsgestützte Mikrokredite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitgestellt.

In einem ersten Schritt wurde der Vorarlberg-Soforthilfefonds gegründet, der mit rund zwölf Millionen Euro dotiert ist. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zeigt sich überzeugt, dass über den Fonds „schnell, unbürokratisch und direkt“ Hilfe geleistet werden kann. In einem zweiten Schritt erfolgt nun die Haftungsübernahme für Mikrokredite mit einem Gesamtkreditvolumen von 20 Millionen Euro durch das Land und die Sozialpartner.

Mikrokredite für Unternehmen

Die Mikrokredite für Unternehmen können von Kleinstunternehmen bis maximal neun MitarbeiterInnen sowie neuen Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, deren Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet, in Anspruch genommen werden.

Mikrokredite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Mikrokredite für Private können von Arbeitnehmer/-innen mit Arbeitsplatz in Vorarlberg bezogen werden, die nach dem 15. März 2020 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wurden, in Kurzarbeit gehen mussten oder aus sonstigen Gründen mit gravierenden Einkommenseinbußen, die nach dem 15. März 2020 eingetreten sind, konfrontiert sind.

Antrag bei der Bank

Gewährt werden Haftungen zu Mikrokrediten bis zur Höhe von jeweils max. 10.000 Euro für Unternehmen und max. 5.000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Haftung für Kredite an Unternehmen wird zu je 40 Prozent von Land und Sozialpartnern getragen, für Kredite an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu je 40 Prozent von Land und Arbeiterkammer. Land und Sozialpartner haften in diesem Rahmen für Kredite mit einem Gesamtkreditvolumen von 20 Millionen Euro (Haftungssumme für Land und Sozialpartner von 16 Millionen Euro). Die Laufzeit der Kredite beträgt max. 36 Monate (davon max. 6 Monate tilgungsfrei).

Die Vorarlberger Raiffeisenbanken und Sparkassen, die Hypo Vorarlberg, Volksbank Vorarlberg sowie die BTV gewähren diese Mikrokredite und unterstützen damit eine stark betroffene Gruppe von Kleinunternehmern und Unselbständigen. Bankensprecher Wilfried Hopfner freut sich über diesen Schulterschluss der Interessensvertretungen und der regionalen Banken, die bei dieser Förderaktion auch mit ins Risiko gehen und 20 Prozent dieser Mikrokredite unbehaftet gewähren. Daraus resultiert auch die Tatsache, dass jede einzelne Kreditgewährung einer, wenn gleich vereinfachten und verkürzten Bewilligung durch die jeweilige Hausbank bedarf. Mit 1,5 Prozent Verzinsung werden diese Kredite sehr günstig und den besonderen Umständen entsprechend, angeboten.

Die Richtlinien ermöglichen es, dass die Förderentscheidung direkt im Kundengespräch in der Bank getroffen werden kann. Möglich wird dies durch ein spezielles Antragsformular, das auf einer Selbstauskunft des Antragstellers basiert. „Nur so ist es möglich, die Unterstützungsleistungen rasch und effizient abzuwickeln“, betont Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (ÖVP).

Förderanträge können ab Anfang kommender Woche bei den Vorarlberger Regionalbanken eingereicht werden. Die Informationen und Richtlinien zu den Mikrokrediten werden auf der Website des Landes unter www.vorarlberg.at sowie den Websites der Sozialpartner (AK Vorarlberg, WK Vorarlberg) bereitgestellt.