Streit um Warenverkauf
Mit Ausnahme des Lebensmittelhandels sind die meisten Geschäfte derzeit geschlossen. Da in Supermärkten neben Lebensmitteln auch Güter wie Elektrogeräte oder Gartenmöbel verkauft werden, fordert der Fachhandel, aufsperren zu dürfen.
Bereits vor zwei Wochen hatte die Wirtschaftskammer einer rechtliche Klarstellung dieser Situation verlangt: Dürfen Supermärkte, weil sie neben Lebensmitteln auch andere Produkte im Sortiment haben, diese auch verkaufen? Oder aus der Sicht der Einzelhändler gefragt: Warum darf eine Lebensmittelkette beispielsweise Pflanzen verkaufen, während der Blumenfachhandel aus Sicherheitsgründen zugesperrt bleiben muss?
Wirtschaftslandesrat Marco Tittler im Gespräch
Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (ÖVP) spricht über die Forderungen des Fachhandels und die Kontrolle von Supermärkten.
Rechtsauskunft aus Wien
Das Land Vorarlberg hat deshalb in Wien eine Rechtsauskunft angefordert. Die liegt inzwischen vor und lautet: Handelsbetriebe, die ein breit gefächertes Sortiment führen, dürfen nur Güter verkaufen, die tägliche Grundbedürfnisse decken. Die großen Handelsketten hatten bisher zuletzt eine andere Auslegung gepflegt.
Handelsketten legen Rechtslage anders aus
Spar-Konzernsprecherin Nicole Berkmann sagte noch am Dienstagvormittag: „Also wir werden die Non-Food-Produkte weiterhin verkaufen, denn wir haben das mehrfach rechtlich prüfen lassen und haben im Übrigen auch gerade erst am vergangenen Wochenende vom Herrn Bundeskanzler Kurz persönlich die Versicherung bekommen, dass das mit dem Nonfood-Verkauf in Ordnung geht und dass wir das auch weiterhin verkaufen dürfen.“
Land: Regale müssen abgesperrt werden
Das Land Vorarlberg sieht sich durch die Rechtsauskunft aus Wien jedenfalls in seiner Haltung bestätigt: Was offen bleiben darf, werde restriktiv ausgelegt, und Regale mit anderen Produkten müssten abgesperrt oder gekennzeichnet werden.
Man werde in den nächsten Tagen mit den Kontrollen beginnen, sagte der Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer. Die Überprüfungen sollen vorsorglich stattfinden, auch mit Unterstützung von Polizisten. Wer gegen die Verordnung verstösst, müsse mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, so die BH.
Mund-Nasen-Schutz in den Supermärkten in Kraft
Seit Mittwoch werden am Eingang der Supermärkte Mund-Nasen-Masken ausgegeben. Sie sollen bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus helfen.