Viele Menschen vermissen in Zeiten der Coronavirus-Krise ihren Partner oder ihre Partnerin
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Coronavirus

Quarantänegebiete werden speziell getestet

In den unter Quarantäne stehenden Vorarlberger Gemeinden am Arlberg und in Nenzing (Bezirk Bludenz) sind rund 300 Abstriche gemacht worden. Abhängig von den Testergebnissen wird die bis 3. April verfügte Quarantäne aufgehoben oder verlängert.

Von Montag auf Dienstag ist die Zahl der Infizierten in Vorarlberg um 4,3 Prozent auf 657 Personen angewachsen. Damit lag Vorarlberg aber erneut unter der Marke von sieben Prozent, die – wird sie überschritten – für eine exponentielle Ausbreitung des Virus sorgt.

Die Steigerungsraten der vergangenen Tage beliefen sich zuletzt auf 6,4 Prozent (Freitag auf Samstag), 4,8 Prozent (Samstag auf Sonntag) und 6,8 Prozent (Sonntag auf Montag).

Bis Dienstagabend wurden in Vorarlberg (Stand: 17.00 Uhr) 3.725 Verdachtsfälle bekannt, 3.068 Tests brachten ein negatives Ergebnis. Von den 657 infizierten Personen wurden 62 im Krankenhaus behandelt, zwölf davon auf der Intensivstation. 80 Personen sind mittlerweile wieder gesund.

Große Testaktion in den Quarantänegebieten

In den Quarantänegebieten von Nenzing und in den Vorarlberger Orten am Arlberg können sich am Dienstag alle Personen mit grippeähnlichen Symptomen einem Test unterziehen. Das kündigte die Landesregierung am Freitag an.

Testungen in Quarantänegebieten

In den unter Quarantäne stehenden Vorarlberger Gemeinden am Arlberg und in Nenzing (Bezirk Bludenz) sind am Dienstag rund 300 Abstriche gemacht worden. „Abhängig von den Testergebnissen wird die bis 3. April verfügte Quarantäne aufgehoben oder verlängert“, erklärte Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) in einer Aussendung. Die Entscheidung wird am Mittwoch oder Donnerstag bekanntgegeben werden.

Arlbergregion und Nenzing in Quarantäne

In Vorarlberg stehen die Arlbergregion – Lech, Stuben (als Ortsteil von Klösterle), Schröcken und Warth seit 17. März sowie zwei Ortsteile der Gemeinde Nenzing seit 22. März unter Quarantäne. Diese Gemeinden dürfen nur in Ausnahmefällen betreten oder verlassen werden. In beiden Regionen war der Skitourismus die Ursache für eine Häufung von Infizierten. Lech bildet mit St. Anton – das schon zuvor isoliert worden war – ein gemeinsames Skigebiet, in Nenzing war eine Gruppe von Personen aus Tiroler Skiressorts zurückgekehrt.

In den jeweiligen Orten wurden am Dienstag Stichproben-Gruppen von Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet. Die Ergebnisse werden Rückschlüsse auf die Anzahl der Infizierten in diesen Gemeinden zulassen. Wiederum abhängig davon ist die Entscheidung über eine Verlängerung oder eine Aufhebung der Isolation.

Gezielte Tests gegen die Dunkelziffer

Um errechnen zu können, wie viele Personen in Österreich tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert sind, sollen ab Dienstag bundesweit 2.000 Haushalte in einer Studie erfasst werden. Sie wird vom Sozialforschungsinstitut SORA und vom Roten Kreuz vorgenommen.

Stichprobentests in Vorarlberg

Ab Mittwoch, werden die von der Bundesregierung angekündigten 2.000 Stichprobentests auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt. Das Rote Kreuz wird in Vorarlberg insgesamt 88 Proben in 16 Gemeinden vornehmen. Die Zahl der Studienteilnehmer pro Bundesland entspricht dem Verhältnis der jeweiligen Landesbevölkerung zur Gesamtbevölkerung.

Die Haushalte werden per Zufall ausgewählt. Diese werden von der Auswahl vorab telefonisch verständigt. Pro Haushalt wird eine Person getestet, unabhängig davon, ob diese schon einmal getestet wurde oder Symptome zeigt. Der Test ist anonym organisiert, die durchführenden Institutionen können zu keiner Zeit ein Testergebnis einem Haushalt bzw. einer Testperson zuordnen. Nur im Fall eines positiven Tests wird der jeweilige Teilnehmer von den Gesundheitsbehörden informiert.

Heimquarantäne – Behörde kontrolliert

Die Bezirkshauptmannschaften verstärken ihre Kontrollaktivitäten über die Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen. Dies gilt für Personen, die auf Grund von Erkrankung oder Infektionsverdacht (als Kontaktperson) einen Absonderungsbescheid erhalten haben.

In Heimquarantäne müssen auch Personen, die nur auf Grund einer Einreiseerklärung nach Österreich einreisen durften. Wer bei der Einreise nach Österreich kein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen kann, muss sich schriftlich zu einer zweiwöchigen Heimquarantäne verpflichten.

Bei der Prüfung der einlangenden Einreiseerklärungen sind schon erste Fälle aufgefallen, die trotz verpflichtender zweiwöchiger Heimquarantäne innerhalb der Zweiwochenfrist ein zweites Mal (über einen anderen Grenzübergang) eingereist sind. Die Nichteinhaltung liege somit klar auf der Hand und ist von der betreffenden Person sogar eigenhändig unterschrieben, teilt die Landesregierung mit.