Formular wird auf Mobiltelefon angezeigt
APA/Hans Klaus Techt
APA/Hans Klaus Techt
Wirtschaft

Härtefallfonds: Personenkreis wird ausgeweitet

Mehrere Tausend Klein- und Einzelunternehmer haben bei der Vorarlberger Wirtschaftskammer (WKO) bereits um Hilfe aus dem neuen Härtefallfonds angesucht. Die Quote der bewilligten Anträge sei sehr hoch, so die WKO. Bei jenen, die abgelehnt wurden, dominierten bislang zwei Gruppen. Die Bundesregierung bessert aber bereits nach.

Bewilligt wurden die Anträge zunächst, wenn die Firma bereits im Vorjahr angemeldet wurde, das Netto-Einkommen des Unternehmers zwischen 5.500 und 33.800 Euro im Jahr beträgt, der Antragsteller nicht mehrfachversichert ist und neben dem Einkommen aus seiner selbständigen Arbeit keine weiteren Einkünfte hat. Nach Kritik auch der Wirtschaftskammer Vorarlberg hat die Bundesregierung nun nachgebessert, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Mittwochmorgen im Ö1-Journal mitteilte.

„Es wird so sein, dass die Zugänge zum Härtefallfonds wesentlich erweitert werden“, so Kogler. „Wir haben uns gestern darauf verständigt, dass weder Mehrfachversicherungen als Handicap gelten noch Einkommensgrenze nach oben oder unten. Auch können Unternehmensgründer, die jetzt erst begonnen haben, alle in dieses Programm rein“, so der Vizekanzler, der außerdem mit einem „Missverständnis“ aufräumen wollte. „Es ging zunächst um die Anzahlung von 1.000 Euro. Der Zugang war beschränkter als der eigentlich Zugang zur Härtefondshilfe. Das war aber immer so gedacht.“

Größere Investitionen können für Ablehnung sorgen

Der neue Härtefallfonds ist für selbstständige Kleinunternehmer, Einpersonenunternehmen und Freischaffende eingerichtet worden, die durch die Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Laut dem Direktor der Vorarlberger Wirtschaftskammer, Christoph Jenny, wurde auch bislang – also seit der Freigabe des Fonds am vergangenen Freitag – die Mehrheit der Ansuchen bewilligt. Und bei jenen, die abgelehnt wurden, dominierten zwei Gruppen: „Das sind zum einen Personen, die ihr Unternehmen erst im heurigen Jahr gegründet haben“, so Jenny.

Die zweite Personengruppe waren diejenigen, „die an sich ein gesundes Unternehmen haben, aber im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr größere Investitionen getätigt oder aufgrund von Abschreibungen ein negatives Einkommen erzielt oder Verluste gemacht haben“. Diese Personen scheiterten laut Jenny teils an der Mindesteinnahmegrenze von 5.500 Euro. Die Wirtschaftskammer hatte diese Personengruppen den Regierungsveranwortlichen zurückgemeldet – nun wurde bereits nachgebessert.

Meist 1.000 Euro Soforthilfe

Was die Höhe der Förderung angehe, würden fast allen Antragstellern die 1.000 Euro Soforthilfe bewilligt, so Jenny weiter. Bei jenen, die lediglich 500 Euro ausbezahlt bekommen, sei in der Regel eine fehlende Steuerbescheinigung der Grund: „Das ist in der Richtlinie so vorgesehen: Wer keinen Steuerbescheid vorweisen kann, bekommt in der ersten Phase jetzt 500 Euro.“ Es gelte aber für alle: Im Rahmen der zweiten Phase würden zusätzliche Zuschüsse ausgeschüttet – bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

Jenny: Einfache Antragstellung

Die Kritik, dass es große bürokratische Hürden bei der Antragstellung gebe, kann Jenny aus Sicht der Wirtschaftskammer nicht bestätigen. Es gebe andere Rückmeldungen von Förderwerbern, die nach eigenen Angaben „noch selten ein so einfaches Formular“ auszufüllen hatten.

Der Härtefall-Fonds für Selbstständige, Einpersonenunternehmen und Freischaffende ist vorerst mit einer Milliarde Euro dotiert. Sollte das Geld nicht reichen, hat der Bund bereits eine Aufstockung der Mittel in Aussicht gestellt.

Österreichweit sind bei den Wirtschaftskammern bis Montagabend rund 82.000 Anträge für den Härtefallfonds eingegangen. Davon seien 89 Prozent abgeschlossen, so die WKO. Seit Freitag, 17.00 Uhr, sind die Anträge für Hilfen aus dem Fonds möglich. Diese werden von den Wirtschaftskammern abgewickelt.