Drei Menschen von hinten sitzen hinter einem Maschendrahtzaun | Abschiebung | Flucht
Pixabay/ Gerd Altmann
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Gericht

Abschiebung von Lehrling war rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat die Abschiebung des in Lustenau als Lehrling beschäftigten Asylwerbers Qamar Abbas im Oktober 2018 nun als rechtswidrig erkannt. Seine Anwälte haben bereits einen Antrag auf Wiedereinreise nach Österreich gestellt.

In der „besonderen Konstellation“ des Falles sei die Abschiebung unverhältnismäßig gewesen, begründete der VwGH seine Entscheidung. „Der Verwaltungsgerichtshof weist auf grobe Mängel im Asylverfahren hin, letztlich war es aber eine inhaltliche Entscheidung“, stellte Rechtsanwalt Ludwig Weh fest.

Er und sein Kollege Stefan Harg erwarteten sich nun, „dass Abbas zurückkommen kann“. Schließlich gebe es keine gültige Entscheidung, die die Abschiebung rechtfertige. Die beiden Anwälte haben beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Wiedereinreise gestellt.

Abschiebung von Lehrling war rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat die Abschiebung des in Lustenau als Lehrling beschäftigten Asylwerbers Qamar Abbas im Oktober 2018 nun als rechtswidrig erkannt. Seine Anwälte haben bereits einen Antrag auf Wiedereinreise nach Österreich gestellt.

Gastronom würde Abbas wieder beschäftigen

Abass will jedenfalls wieder zurück nach Vorarlberg. Sein früherer Dienstgeber, der Lustenauer Gastronom Marcel Lerch, hat am Mittwoch eine Textnachricht aus Pakistan erhalten. „Darin hat er mich gefragt, ob er wieder bei mir arbeiten darf – was ich natürlich positiv beantwortet habe“, so Lerch. Er würde Abbas sowohl einen Arbeitsplatz als auch eine Personalwohnung anbieten.

Qamar Abbas sitzt an einem weißen Tisch
ORF
Vor eineinhalb Jahren wurde Qamar Abbas nach Pakistan abgeschoben

Doch mit dem Erkenntnis des VwGH sei noch keineswegs ein automatisches Aufenthaltsrecht verbunden, gab Lerch zu bedenken. „Es stellt sich die Frage, wie nun die Regelung ist. Wenn er natürlich hierherkommen kann, dann in einem halben Jahr oder Jahr wieder abgeschoben wird mit in einem neuen Urteil, dann sehe ich nicht so viel Sinn dahinter. Das muss er sich im Detail anschauen, aber da sind die Rechtsanwälte die Profis“, sagte der Gastronom.

Zumindest gab es mittlerweile eine Gesetzesänderung für Flüchtlinge, die eine Lehre absolvieren. Während sie ihre Ausbildung absolvieren, dürfen sich nicht abgeschoben werden. Ob Abbas seine Lehre wiederaufnehmen darf, ist derzeit aber noch unklar.

Abschiebung nach Pakistan

Der 28-Jährige wurde am 27. Oktober 2018 nach etwa zweiwöchiger Schubhaft zum Flughafen Wien-Schwechat überstellt und anschließend in sein Heimatland Pakistan abgeschoben – mehr dazu in Abbas nach Pakistan abgeschoben. Nach Angaben der Anwälte Weh und Harg gegenüber der APA war Abbas nach seiner Ankunft in Pakistan zwei bis drei Wochen lang unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert, aktuell lebe er bei seiner Familie.

Urteil VGH
ORF Vorarlberg
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof bescheinigt die Rechtswidrigkeit der Abschiebung

Abbas war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Einen positiven Asylbescheid erhielt der Mann aber nicht. Nur wenige Tage bevor der 28-Jährige außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung von Abbas vollzogen.

Demos für menschliches Fremden- und Asylrecht

Der Fall schlug in Vorarlberg und Österreich deshalb große Wellen, weil Abbas zum Zeitpunkt seiner Abschiebung Lehrling in einer Pizzeria war und als gut integriert galt – er konnte laut VwGH ein Sprachzertifikat auf der Stufe B1 vorweisen sowie rund 1.000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung sowie einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs.

Demonstration von Menschenrechstaktivisten am Dornbirner Marktplatz
ORF Vorarlberg
Bei den Sonntagsdemos gingen unzählige Vorarlbergerinnen und Vorarlberger auf die Straße

Auch deshalb wurde aus Vorarlberg der Ruf nach einem Mitspracherecht der Länder beim humanitären Bleiberecht laut. Ebenso bezogen sich die in Vorarlberg durchgeführten Demos der Plattform „Uns reicht’s“ für ein menschliches Fremden- und Asylrecht direkt auf das Schicksal von Abbas.