Verkehrsstau in Bregenz
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Politik

Maut-Befürworterin ruft VfGH an

Eine Lustenauerin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien Beschwerde gegen die Vignettenbefreiung eingereicht. Sie will erreichen, dass das Gesetz geändert wird. Die Beschwerdeführerin handelt stellvertretend für die betroffenen Gemeinden Hohenems, Lustenau und Diepoldsau (CH).

Gemeinden ist es rechtlich nicht erlaubt, selbst den Verfassungsgerichtshof einzuschalten. Jetzt wird der Verfassungsgerichtshof erst einmal prüfen, ob er sich überhaupt mit der Beschwerde beschäftigt. Es gibt einen sehr engen formalen Rahmen für Beschwerden. Damit will man verhindern, dass eine Flut an Bürgern versucht, Gesetze mit Beschwerden aufzuheben.

Spätestens im Sommer sollte die Entscheidung feststehen, sagt Karl Schelling, der Anwalt der Beschwerdeführerin. Die formalen Hürden sind nach seinen Angaben sehr hoch.

Sollte sich der Verfassungsgerichtshof tatsächlich mit der Beschwerde beschäftigen, stünden die Chancen recht gut, dass die Mautbefreiung wieder rückgängig gemacht wird, so Schelling. Aber auch dann dürfte es mindestens ein Jahr dauern, bis eine Entscheidung gefallen ist.

Mautbefreiung seit 15. Dezember

Die hinter der Beschwerde stehenden Gemeinden fühlen sich durch die seit 15. Dezember geltende Mautbefreiung zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz (Bez. Bregenz) und Hohenems benachteiligt, weil sie Ausweichverkehr durch ihr Gemeindegebiet befürchten. Sie haben bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.