Volksschule Kirchdorf Lustenau
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Bildung

Notenzwang: Elternverband begrüßt Protest

Der Landeselternverband begrüßt die Aktion einer Lustenauer Volksschule gegen den Zwang zur Notengebung. Zudem haben bisher knapp 5.500 Menschen auch online die Petition „Nein zum Notenzwang“ unterschrieben.

Die Lehrer der Lustenauer Volksschule Kirchdorf wehren sich gegen die Verordnung der türkis-blauen Regierung, ab dem Sommerzeugnis der zweiten Klasse wieder Noten verteilen zu müssen. Sie setzen das verpflichtende Notensystem beim Semesterzeugnis einfach nicht um und verteilen aus Protest in den dritten Klassen nur Zweier. Damit wollen sie erreichen, dass die alternative Beurteilung zusätzlich zu den Ziffernnoten wieder eingeführt werden kann.

Zumindest offiziell gibt es keine weiteren Schulen in Vorarlberg, die sich dem Zwang zur Notengebung widersetzen – inoffiziell wollen aber einige Schulen am bisherigen System der alternativen Beurteilungsformen festhalten und Zeugnisse nur jenen Eltern aushändigen, die darauf bestehen.

Lehrervertreter hofft auf neue Diskussion

Unterstützung für die Aktion kommt vom Landeselternverband. Die jüngste Gesetzesänderung habe jahrelange gemeinsame Bemühungen von Eltern und Lehrkräften um aussagekräftige und motivierende Beurteilungen zunichte gemacht, so der Landeselternverband. Die aktuelle Gesetzgebung sei ein Schlag gegen alle Reformbemühungen und gegen die Schulautonomie.

Auch Lehrervertreter Willi Witzemann hofft, dass durch solche Aktionen doch noch eine Diskussion über den Sinn der neuen Vorschriften in Gang gesetzt wird. Die Proteste der Lehrkräfte seien im vergangenen Jahr nämlich sowohl vom Ministerium als auch von den ÖVP-Nationalratsabgeordneten einfach ignoriert worden.

Protest gegen Ziffernnoten

Eine Lustenauer Volksschule will keine Ziffernnoten einführen. Die Aktion bekommt Unterstützung vom Landeselternverband, Lehrervertretern und durch eine Petition.

Bildungsdirektion drohte mit Konsequenzen

In einer ersten Reaktion auf die Ankündigung aus Lustenau drohte die Bildungsdirektion mit dienstrechtlichen Konsequenzen, und zwar für den Direktor. Falls die Schule diese Aktion tatsächlich durchführe, sei der Direktor dafür verantwortlich, sagte Schulqualitätsmanagerin Susanne Speckle.

Ob die Verordnung pädagogisch gesehen das Beste ist, darüber lasse sich streiten, hier gebe es unterschiedliche Ansätze und Sichtweisen. Die Rechtslage sei jedoch klar und müsse eingehalten werden, so Speckle.