Chronik

Freispruch im Prozess um gestohlenen Schmuck

Wegen schweren Diebstahls musste sich am Donnerstag eine 43-Jährige am Landesgericht Feldkirch verantworten. Laut Anklage soll sie einer hochbetagten, mittlerweile verstorbenen Frau Schmuck im Wert von fast 30.000 Euro gestohlen haben. Die Frau wurde freigesprochen.

Es sei gut möglich, dass der Angeklagten der Schmuck geschenkt worden sei, begründet das Gericht den Freispruch. Die Angeklagte wohnte im selben Haus wie die alte Frau und deren Mann. Bevor das Paar eine 24-Stunden-Betreuung bekam, verbrachte die Angeklagte viel Zeit bei dem offenbar vermögenden Paar. Sie sei wenn nötig, Tag und Nacht für die alten Menschen dagewesen.

Dass die Frau der Angeklagten Schmuck geschenkt hat, bestreiten auch die Erben nicht. Nur so viel, im Wert von fast 30.000 Euro, das wollten sie nicht wahrhaben. Die Erben können noch zivilrechtlich auf Herausgabe des Schmuckes klagen – strafrechtlich ist die Angeklagte unschuldig. Der Staatsanwalt hat den Freispruch akzeptiert.