BH Mordprozess: Angeklagter mit Bewachung
Tarja Prüss/ORF Vorarlberg
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Chronik

Mordprozess: Angeklagter bestreitet Mordabsicht

Der 35-jährige Angeklagte, der vor einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hatte, hat sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch zur Tötung des 49-Jährigen bekannt. Er bestritt jedoch die Mordabsicht. Er habe dem Mann eine Lektion erteilen wollen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er sei vom Opfer wiederholt schlecht behandelt und beschimpft worden. Als der 35-Jährige am 6. Februar 2019 zum wiederholten Male die BH wegen seiner Grundsicherung aufsuchte, habe das spätere Opfer ihn massiv beleidigt. Er gab an, sich schikaniert gefühlt zu haben, weil das Geld für die Grundsicherung immer noch nicht überwiesen war.

Angeklagter sprach von „Blackout“

Er habe ein „Blackout“ gehabt, verteidigte sich der Angeklagte. „Ich wollte ihm die Nackenmuskeln herausschneiden, damit er seinen Arm nicht mehr benutzen kann“, sagte der 35-jährige türkische Staatsbürger, der in Österreich geboren und aufgewachsen ist. Der erste, bereits tödliche Stich ins Brustbein und die Aorta sei ein unbeabsichtigter Unfall gewesen.

Im Falle einer Tötungsabsicht wäre er anders vorgegangen, gab der Angeklagte an, der nach eigenen Angaben auch im Syrienkrieg gekämpft hat und vom türkischen Militär gefoltert wurde. Im weiteren Verlauf gab er jedoch zu, dass er den Sozialamtsleiter bestrafen wollte. Hätte dieser sich an die Gesetze gehalten, wäre er nicht gestorben, so der Angeklagte.

BH Mordprozess: Angeklagter mit Bewachung
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Der Prozess findet unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen statt

Rechtsbelehrung kam spät

Der Montagnachmittag stand im Zeichen von Zeugenbefragungen. Zehn Polizisten wurden nacheinander gehört. Zentrale Frage war, ob und wann der Angeklagte über seine Rechte belehrt worden war. Dabei stellte sich heraus, dass der Angeklagte offenbar erst bei der Vernehmung im LKA darüber belehrt worden war, dass er nicht aussagen muss und zudem das Recht auf einen Anwalt hat.

Alle Aussagen, die der Beschuldigte zwischen der Verhaftung in Dornbirn, dem Krankenhausaufenthalt in Bregenz und der Vernehmung beim LKA gemacht hatte, dürfen somit nicht verwendet werden, entschied Richter Mitteregger auf Antrag der Verteidigung.

Ein Antrag der Verteidigung, dass der Gutachter während des gesamten Prozesses anwesend sein soll, um sich ein umfassenderes Bild vom Geisteszustand des Angeklagten zu machen, lehnte das Gericht ab.

Der Angeklagte selbst betonte, er sei sicher nicht geisteskrank und wolle nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.