Tatort Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
APA/MAURICE SHOUROT
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Chronik

BH-Mordprozess beginnt heute

Nach knapp einem Jahr beginnt heute der Mordprozess gegen einen 34-Jährigen, der den Leiter der Sozialabteilung der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft erstochen haben soll. Der Asylwerber ist geständig, bestreitet aber die Mordabsicht.

Anlass war ein Streit um die Grundversorgung des 34-Jährigen. Der Asylwerber verließ die Behörde und kam rund eine Stunde später – nach Polizeiangaben alkoholisiert – mit einem Küchenmesser wieder. Nach der Tat flüchtete der mutmaßliche Täter zu Fuß, konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Wegen zahlreicher Vorstrafen hatte der türkische Staatsbürger Österreich 2010 verlassen müssen. Sein späteres Opfer – damals noch in seiner Funktion bei der Fremdenpolizei – hatte gegen ihn ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengen-Raum erwirkt. Die Anwälte des Angeklagten bestreiten die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und haben es angefochten. Inwieweit Rache als Tatmotiv infrage kommt, dürfte im Prozess eine wichtige Rolle spielen.

Schwurgerichtsverhandlung

Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt. Er wird mit der Einvernahme des Angeklagten beginnen, anschließend sind Polizisten geladen, die als Zeugen befragt werden. Am zweiten Verhandlungstag geht es vor allem um das psychiatrische Gutachten, das Gerichtspsychiater Reinhard Haller über den Angeklagten erstellt hat. Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn werden als Zeugen gehört. Am Mittwoch geht es um das gerichtsmedizinische Gutachten. Das Urteil im Geschworenenprozess wird am Mittwochabend erwartet.

Häusle-Prozess, der Gerichtssaal
ORF Vorarlberg
Der Prozess wird im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch stattfinden

Bei diesem Prozess gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen, das kündigte Landesgerichtspressesprecher Norbert Stütler an. Prozessbesucher müssen mit Personen- und Taschenkontrollen rechnen.

Sicherungshaft

Die Sicherungshaft ist eine Präventivhaft. Sie soll ermöglichen, Menschen in Haft zu nehmen, von denen „Gefahr für die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit“ ausgeht. Binnen 48 Stunden soll die Inhaftierung dann von einem Richter überprüft werden.

Diskussion um Sicherungshaft

Der Tod des 49-jährigen Leiters der Sozialabteilung der BH Dornbirn hat die sicherheitspolitische Landschaft Österreichs verändert. Die Tat gilt als Anlassfall für die bundesweit diskutierte Sicherungshaft, wie sie Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) umsetzen will. Verfassungsexperten bezweifeln, ob die Sicherungshaft mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Umstritten ist ebenso, ob der Angeklagte vor seiner Tat nach geltender Rechtslage hätte in Haft genommen werden können.

Nach dem gewaltsamen Tod des Behördenleiters wurden die Sicherheitsvorkehrungen an allen öffentlichen Gebäuden in Vorarlberg erhöht. Sicherheitsschleusen sollen derartige Taten künftig verhindern.

Einhalten der Persönlichkeitsrechte

Opferanwalt Stefan Denifl appellierte wenige Tage vor Prozessbeginn an die Medien, den Persönlichkeitsschutz und den Ethikkodex des Presserates zu beachten. Eine Zeitung war im Sommer vom Presserat gerügt worden, weil sie persönliche Daten des Opfers und der Angehörigen veröffentlicht hatte.