Wahlkuvert, das in Wahlurne geworfen wird
ORF.at/Roland Winkler
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politik

Gemeinde Hittisau schafft Vorwahlen ab

Die Gemeinde Hittisau will den Bürgermeister künftig per Direktwahl wählen lassen und auch sonst für mehr Transparenz bei der Gemeindewahl sorgen. Der Grund: Ein Gutachten stellt dem bisherigen Vorgehen bei Wahlen ein schlechtes Zeugnis aus.

Laut dem Gutachten hatten zu viele Bürger die Vorwahlen als verbindlich und die daraus resultierende Einheitsliste als Liste für eine Bürgermeister-Wahl angesehen. So geschehen 2015: Nach der üblichen Vorwahl stellte sich in Hittisau eine Einheitsliste auf, an erster Stelle stand der damalige Bürgermeister. Viele gingen davon aus, dass damit der Orts-Chef auch der Orts-Chef bleibt.

Doch kaum hatte sich die Einheitsliste als Gemeindevertretung konstitutiert, durchbrach ein Orts-Vertreter diesen Automatismus. Er schlug prompt einen anderen als Bürgermeister vor – und der wurde von den Gemeindevertretern auch tatsächlich gewählt. Streit und Unheil, so heißt es in dem Gutachten, habe die Gemeinde daraufhin erleiden müssen.

Für die im März anstehende Gemeindewahl gibt es schon im Vorfeld eigene Listen. Die erste Liste ist die „Liste Hittisau“ rund um den amtierenden Bürgermeister. Und der Orts-Chef soll jetzt mittels zweitem Wahlzettel direkt von der Bevölkerung gewählt werden.

Vorwahlen sind „rein privater Vorgang“

Im Bregenzerwald haben Vorwahlen Tradition. Obwohl diese Wahlen rechtlich nicht bindend sind, können sie doch entscheidend sein. Sie werden meist von Parteien oder sogenannten Einheitslisten abgehalten, um herauszufinden, welche Kandidaten bei der Bevölkerung gut ankommen und welche nicht. Die Parteien nehmen dann das Ergebnis der Vorwahl dazu her, um eine Reihung für die Gemeindewahlen zu treffen. Das heißt auch, dass diese Vorwahlen bereits entscheidend sein können – für die Besetzung der neuen Gemeindevertretung.

Rein rechtlich darf eine Vorwahl nicht von der Gemeinde durchgeführt werden, sondern muss von einer Partei oder einer Liste ausgehen. Eine Vorwahl ist – wie der Innsbrucker Rechtsexperte Karl Weber sagt, ein „rein privater Vorgang“. Deshalb dürfen dafür auch kein öffentlichen Gelder und auch kein Gemeindepersonal für die Abwicklung der Vorwahl in Anspruch genommen werden. Das Ergebnis der Vorwahl ist auch nicht rechtlich bindend.

Vorwahlen sind aber nicht ganz unumstritten. Der Bevölkerung sei nicht immer klar, dass das eine reine private Veranstaltung einer Liste oder Partei sei. Auch sehen Politwissenschafter nicht immer die Sinnhaftigkeit dahinter, dass in kleinen Gemeinden doppelt gewählt wird.

Listenwahl (mit Vorwahl)

Bei der Listenwahl wählen die Wähler aus vorgefertigten Listen (oft als „Einheits-“ oder „Gemeindelisten“ bezeichnet) die neue Gemeindevertretung. Oft wird dieses Wahlsystem in Verbindung mit einer Vorwahl praktiziert. Dabei wird entweder an alle Wahlberechtigten der Gemeinde ein leerer Stimmzettel gesendet, auf dem diese jene Personen eintragen können, welche ihrer Meinung nach auf der Liste aufscheinen sollten, oder die Parteien senden ihre Listen an die Bürger, welche anschließend bereits im Vorfeld der Wahl eine Reihung innerhalb dieser vornehmen können.

In der darauf folgenden Wahl erhalten die Stimmberechtigten abermals die Möglichkeit durch Vorzugsstimmen die Reihung auf den Listen zu ändern. Bei der reinen Listenwahl bestimmen anschließend an die Wahl die Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung aus ihrer Mitte den Bürgermeister der Gemeinde.