Die Anwälte des Angeklagten hatten sich bereits seit Februar um eine Verlegung nach Feldkirch bemüht. Am Dienstag oder Mittwoch soll der Beschuldigte nun nach Feldkirch überstellt werden. Das berichtet die „NEUE“ unter Berufung auf die Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium.
Prozessvorbereitung gewährleisten
Seine Anwälte orteten zuletzt eine schwere Menschenrechtsverletzung, weil sie sich mit ihrem Mandaten unter diesen Umständen nicht optimal auf den Prozess im Jänner vorbereiten könnten, schreibt die NEUE. Das Justizministerium sieht das offenbar auch so. Die Verlegung wird damit begründet, dass der Tatverdächtige sich seit Juli in der Untersuchungshaft ruhig verhalten habe. Der Angeklagte sitzt in einer videoüberwachten Einzelzelle, vier Ordnungsstrafen sind dokumentiert.
Die Anstaltsleitung in Feldkirch hatte sich gegen die Verlegung ausgesprochen, will die jetzige Entscheidung aber nicht kommentieren. Die Hauptverhandlung beginnt am 20. Jänner und ist für drei Tage anberaumt. Der Angeklagte gibt zu, den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn getötet zu haben, bestreitet aber, dies vorsätzlich getan zu haben – mehr dazu in BH-Bluttat: Prozess beginnt am 20. Jänner.